Werde keinen Wohnheimplatz bekommen, was tun?
Ich studiere wahrscheinlich im Wintersemester in Dresden, habe mich aber noch nicht um einen Wohnheimplatz gekümmert weil ich eigentlich noch nicht vorhatte dieses Jahr zu studieren. Jetzt will ich mich dieses Jahr für ein Wohnheim bewerben, habe aber gelesen dass man in der Regel mindestens 6 Monate für den Platz warten muss! Was soll ich jetzt tun, ich kann ja schlecht auf der Straße leben und das Semester beginnt schon in 3 Monaten
3 Antworten
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Der ASTA hat eine Zimmervermittlung.
Du suchst bei kalaydo,de, Immoweb.de, etc nach (möblierten) Zimmern.
Du suchst eine (größere) Wohnung, schaltest eine Anzeige das du die Zimmer welche du selbst nicht nutzt weitervermietest / eine WG gründest.
Untermiete: Nur mit Zustimmung des Vermieters | immonethttps://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietrecht-untermiete.html
Verweigert der Vermieter die Zustimmung, steht dem Mieter gemäß § 540 Abs. 1 S. 2 BGB ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zu. Dies kann bei unbefristeten Mietverträgen, die vor dem 01.09.2001 abgeschlossen wurden und in denen für Mieter noch längere Kündigungsfristen von bis zu 12 Monaten festgelegt sind, positiv sein. Innerhalb von unbefristeten Mietverträgen ...
Untervermietung - Ohne Erlaubnis untervermieten
https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/mietrecht/untervermietung.html
Ob die ohne Erlaubnis des Vermieters erfolgte Untervermietung den Vermieter zur Kündigung berechtigt, ist immer im Einzelfall zu prüfen (BGH, Urt. v. 2.2.2011, AZ: VIII ZR 74/10). Eine auf die unerlaubte Untervermietung gestützte Kündigung kann nämlich rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Mieter rechtzeitig um Erlaubnis zur Untervermietung gefragt hatte.
Die Untervermietung, worauf müssen Mieter und Vermieter ...Unzumutbare Untervermietung. Manchmal ist die Zustimmung aber für einen Vermieter unzumutbar (§ 553 Abs. 2 Satz 2). Die Unzumutbarkeit kann in der Person des potenziellen Untermieters liegen, aber auch eine Überbelegung der Wohnung stellt das Gesetz ausdrücklich als ein Fall der Unzumutbarkeit dar. Ein weiteres, nicht im Gesetz genanntes Beispiel ist eine Untervermietung kurz vor ...
Untervermietung - Infos & Vorlagen für die Untermiete ...https://www.finanztip.de/untermiete/
wenn der Untermieter für den Vermieter unzumutbar ist. Das kann der Fall sein, der Untermieter selbst schon mal Hauptmieter war und seine Miete nicht gezahlt hat. Lehnt der Vermieter die angefragte Untervermietung ohne ausreichenden Grund ab, haben Sie als Mieter ein Sonderkündigungsrecht (§ 540 Abs. 1 BGB). Darüber hinaus können Sie sogar ...
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Es wurde schon viel richtiges geschrieben.
Als Ergänzung, frag mal bei zb der Kirche, Caritas, Malteser, Johanniter oder DRK nach. Rat kostet nicht und vielleicht hast du Glück. Die haben oft alle so eine Art Sozialberatung. Da könntest du vlt fündig werden. Und wenn es erstmal für kurze Zeit ist.
Ansonsten halt etwas weiter weg wohnen unddann pendeln.
Ein Bekannter von mir hat es vor einiger Zeit so gemacht, dass er in einem Hotel gewohnt hat. Das war nicht wirklich mehr als eine normale 1 Zimmer wohnung von ca. 30 qm.
Viel Glück
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Airbnb, Agenturen für möblierte Whg (wohnen auf Zeit)...spreche aus Erfahrung
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Du könntest den AStA kontaktieren, die haben oft gute Tipps.