Anime Lizenzen (Spiele etc)?

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Nein, das kannst du selbstverständlich nicht. Sobald du ein fremdes Werk verwertest, und auch eine Umgestaltung ist eine Verwertung (§ 23 UrhG), benötigst du hierfür die Zustimmung (= Lizenz) des Urhebers. Anderenfalls begehst du eine Straftat, welche mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden kann und hast außerdem, was in der Praxis deutlich häufiger vorkommt als die strafrechtliche Ahndung, mit zivilrechtlichen Konsequenzen, insbesondere einer Abmahnung nebst Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatzforderungen zu rechnen.

Bei prominenten Titeln ist das Urheberrecht im Übrigen auch nicht das einzige worüber man sich Gedanken machen muss, da die Titel von Serien und teilweise auch die Namen einzelner Charaktere zusätzlich als Marke eingetragen sind.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht