Angesagte Exen nachschreiben?
Hallo, ich gehe in die 7. Klasse des Nikolaus-Kopernikus-Gymnasiums in Weißenhorn und bei uns müssen die Lehrer seit kurzem eine Ex ansagen und ich wollte deshalb wissen, ob man diese, weil sie angesagt sind, nachschreiben muss.
2 Antworten
Laut §55 Absatz 2 GSO DÜRFEN Exen in Bayern nicht angekündigt werden. Wenn das eure Lehrer machen, verstoßen sie also gegen geltendes Recht. Somit ist es müßig, hier Aussagen über das Nachschreiben zu machen.
Falls es sich aber gar nicht um Exen (Stoff der letzten beiden Stunden, max. 20 Minuten Bearbeitungszeit), sondern um Kurzarbeiten (Stoff der letzten 10 Stunden, max. 30 Minuten Bearbeitungszeit) handelt, MÜSSEN diese angesagt werden. Von kranken Schülern kann das Nachschreiben gefordert werden. (§ 59 GSO)
Hab's nun gegoogelt: Tatsächlich läuft im Landkreis Neu-Ulm ein dementsprechender Versuch. Da der aber auf 5 Schulen beschränkt ist, kann dir wohl auch nur jemand aus diesen Schulen sagen, welche Sonderregeln für den Versuch gelten. Wenn aus diesem eingeschränkten Kreis das hier keiner liest, musst du also deine Lehrer fragen.
Ich denke mir aber, dass in diesem Fall nachgeschrieben werden muss, um zu verhindern, dass die Schüler bei angekündigten Exen einfach blau machen.
Das fragst du am Besten deinen Lehrer.Angekündigte Leistungsnachweise müssen i.d.R. nachgeschrieben werden.
In der Zeitung stand was anderes. Man testet das nämlich gerade an 2 Schulen in Bayern.