Angenommen, man zieht um und hat die Schlüssel der alten Wohnung noch; darf man diese dann noch betreten?

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Da das Mietverhältnis beendet ist bzw. das Eigentumsrecht erloschen ist, wäre das unerlaubtes Betreten.

Darfst du natürlich nicht, außer es ist dein Eigentum und du hast diese noch nicht weiter vermietet, wenn sie dir gehört und leer steht und noch kein Mieter vorhanden ist, dann klar weil es ja deines ist, aber wenn du selbst nur zur Miete warst, dann natürlich nicht, man muss auch die Schlüssel abgeben und darf die nicht einfach behalten.

sonsld Du ausgezogen bist, wird der Schlüssel zurückgegeben.

Ab vereinbarten Datum hast Du da nichts mehr zu suchen.

Der Umzug ist da nebensächlich. Die Frage ist: hat man noch einen Mietvertrag für die Wohnung oder nicht?

Und wenn nein: wozu hat man dann noch Schlüssel?

Das ist eine Straftat, sobald die alte Wohnung anderweitig vermietet worden ist. Du solltest dringend die Schlüssel abgeben, sonst machst du dich schon allein mit dem Besitz strafbar.