Angebot einer Baufirma - Vertragsgrundlage "VOB" - was heisst das?

5 Antworten

Ich bin Architektin und würde nur Bauverträge nach VOB abschließen. Die VOB = Verdingungsordnung für Bauleistungen regelt in ausführlichster Art alles was mit dem Bauablauf zu tun hat: Ausführungszeiten, Gewährleistung (wurde auf 4 Jahre verlängert, man kann aber auch im Bauvertrag abweichend eine Verjährung nach BGB =5 Jahre vereinbaren), Fristen, Mängelbeseitigung, Abrechungsmodalitäten, was als Nebenleistung extra bezahlt werden muss, was enthalten ist... und man steht, wenn man nach VOB arbeitet nicht nur mit dem Werkvertragsrecht nach BGB da. Man muss sich auch nicht gleich eine VOB besorgen, erst bei evtl. entstehendem Ärger. Alleine für das Firsten-setzen nach VOB/B ist die Sache schon wert. Das solltest Du auf jeden Fall machen, gibt große Sicherheit, ich empfehle das auch immer allen Bauherren, alle Profis machen das. Auch bei anderen Firmen, wenn nicht erwähnt in einem Standard-Bauvertrag oder in dem Auftragsschreiben VOB vereinbaren. Man kann auch VOB googlen, z.B. Gewährleistungsfirst oder Fristen, Abnahme... Achtung: Bezahlung der Schlußrechnung des jeweiligen Gewerkes oder Einzug in das Haus führt zu einer stillschweigende Abnahme. Das wissen auch viele nicht. Also nicht alles bezahlen und dann meinen, die machen das schon noch fertig.

Wenn du ein Haus kaufst oder renovierst dann heisst es nach VOB. VOB bedeutet die Gewährleistung, also Garantie zu einer gewissen Zeit und vieles mehr, leider habe ich die neueste Ausgabe der VOB nicht da.

Die VOB 2006 bringt wichtige Änderungen mit sich, deren Kenntnisse für die Baupraxis unentbehrlich sind! Die neue VOB/B 2006 führt u.a. zu Änderungen im Kündigungsrecht, in der Vergütung oder beim Schadensersatzanspruch. Neue Verfahrensarten, Standardformulare oder Schwellenwerte sind nur einige Neuerungen zum neuen Vergaberecht und zur VOB/A 2006.

Verdingungsordnung für Bauleistung - hier gilt eine Geährleistungsfrist von 2 Jahren. Besser ist es Bauleistungen unter BGB-Vereinbarung zu beauftragen. Dabei gilt eine 5-jährige Gewährleistung. Bei einem finanziell größeren Auftrag sollte man einen 5%igen Sicherheitseinbehalt vereinbaren. Diesen wird ein seriöser Unternehmer gewähren und u. U. mittels einer Bankbürgschaft ablösen. Damit hat der Auftraggeber bei einem Schaden während der Gewährleistungszeit ein gewisses Druckmittel und kann bei einer evtl. Insolvenz während dieser Zeit aus diesen Mitteln ein anderes Unternehmen mit der Ausbesserung/Reparatur beauftragen.


holzloewe  21.06.2007, 17:33

@wolli3454

Sorry ich studiere Bautechnik und Deine Antwort ist sch...lecht und sowas von Falsch. Ich beanstande deshalb den Inhalt.

Siehe @luise da wird es richtig erklärt!

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Luise  19.09.2016, 14:30
@holzloewe

Die Antwort ist nicht falsch, nur hat sich die Gewährleistungsfrist der VOB geändert. Früher waren das tatsächlich 2 Jahre.

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Die zu erbringenden Leistungen sind eindeutisch beschrieben. Du hast die Möglichkeit zu überprüfen ob die verwendeten Materialien dem Angebotenem entsprechen. Des weiteren kannst Du nachprüfen ob die Materialien geeignet sind wofür sie Verwendung finden. Du hast als Kunde ein Sicherheit beim Preis.

Der Anbieter kann seine Leistungen planen und kalkulieren. Er kann gezielt auftragsbezogen das Material bestellen und abrechnen.

VerdingungsOrdnung Bau

http://www.bmvbs.de/-,1536/knoten.htm

Ist üblich.