An wen können sich Senioren wenden die im Pflegeheim sind -- wenn hinter ihrem Rücken versucht wird die Wohnung - Haus zu entleeren -?

3 Antworten

Die Schwester "sollte sich darum kümmern, dass es abgewickelt werden kann" - genau das mach die Schwester ja offenbar! Es ist wahrscheinlich sinnvoll, die Wohnung zu räumen und die Möbel zu verkaufen. da deine gute Bekannte ohnehin nicht mehr in die Wohnung zurück kann. Man muss also vorsichtig sein bei dem Willen einer Person, die im Pflegeheim lebt und vielleicht nicht mehr im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist.

Wahrscheinlich hat sie der Schwester eine Vollmacht erteilt. Diese müsste sie widerrufen. Außerdem wäre es vielleicht sinnvoll, einen Antrag auf Betreuung zu stellen, so dass sich der Betreuer um diese Angelegenheiten kümmern kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 30 Jahren als Scheidungsanwalt tätig

Dann soll sie einen von den fast im Urlaub Anwälten nehmen. Wird doch einer zu finden sein.

Die Polizei hat mit solchen privatrechtlichen Belangen nichts zu tun.

  1. Die Bekannte kann eine Person ihres Vertrauen bevollmächtigen, sich um ihre Angelegenheiten zu kümmern, so lange sie noch geschäftsfähig ist
  2. Evtl. Ist es aus Kostengründen notwendig, die Wohnung aufzulösen. Damit muss sich die Bekannte auseinandersetzen