An Moslems: Nikah in der Moschee?

8 Antworten

1) Jeder der beiden Ehepartner muss exakt angegeben werden.

Es reicht nicht aus, wenn der Vater z.B. sagt: „Ich gebe dir meine Tochter in die Ehe“, denn er kann mehrere Töchter haben. Deshalb muss jeder der beiden Ehepartner deutlich angezeigt werden, indem man entweder auf ihn zeigt, ihn mit seinem vollständigen Namen benennt oder eine Eigenschaft benennt, die nur ihm eigen ist.

2) Beiderseitige Zustimmung.

Eine Eheschließung ist nicht gültig, wenn einer der beiden Ehepartner dazu gezwungen wurde. Der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) sagte:

{لاَ ت�?نْكَح�? الأَيّ�?م�? حَتَّى ت�?سْتَأْمَرَ وَلاَ ت�?نْكَح�? الْب�?كْر�? حَتَّى ت�?سْتَأْذَنَ.�? (قَال�?وا: يَا رَس�?ولَ اللَّه�? وَكَيْ�?َ إ�?ذْن�?هَا? قَالَ:�? أَنْ تَسْك�?تَ)}

„Eine vorher verheiratete Frau soll nicht in die Ehe gegeben werden, ohne ihre Zustimmung, und eine Jungfrau soll nicht in die Ehe gegeben werden, ohne ihre Erlaubnis. (Sie fragten: "Oh Gesandter Allahs, wie erkennen wir ihre Zustimmung?" Er sagte: "Durch ihr Schweigen.)“ (Bukhari 4741, 5136, 9/240)

3) Die Zustimmung des Waly der Braut.

Eine Frau kann nur mit der Zustimmung ihres rechtmäßigen Waly verheiratet werden. Denn der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) sagte:

{لا نكاح إلا بولي}

„Es gibt keine Heirat, außer mit (Zustimmung des) Waly.“ (Abu Dawud 2085, 2/392; Al-Tirmidhi (1101); Ibn Maajah (1881) über Abu Muusa al-Asch’ari; Als Sahih klassifiziert von Al-Albaani in ‚Sahih At-Tirmidhi‘.)

Anmerkung:

Und er (salla-llahu alayhi wa sallam) sagte:

{أيما امرأة نكحت بغير إذن وليها �?نكاحها باطل، �?نكاحها باطل، �?نكاحها باطل . . . �?إن اشتجروا �?السلطان ولي من لا ولي له}

"Jede Frau, die ohne die Erlaubnis ihres Walys heiratet, dessen Ehe ist ungültig, ihre Ehe ist ungültig, ihre Ehe ist ungültig ... und wenn es irgendeinen Disput gibt, dann ist der Herrscher der Waly von demjenigen, der keinen Waly hat." (Ahmad (24417), Abu Dawuud (2083); At-Tirmidhi (1021, 1102); Als Sahih klassifiziert von Al-Albaani in ‚Sahih Al-Jaami’, Nr. 2709.)

Anmerkung Ende

Demzufolge, wenn eine Frau sich selbst verheiraten würde, ohne das Einverständnis ihres rechtmäßigen Vormunds, wäre ihre Heirat ungültig! Dies ist so, weil eine Frau nicht in der Lage ist, den für sie best-geeignetsten Mann auszusuchen.

Die rechtmäßige Vormundschaft (der Waly, welcher betender Muslim sein muss) wird gemäß folgender Reihenfolge übertragen (Anmerk.: d.h. diese Reihenfolge tritt in Kraft, wenn der Waly sein Amt nicht ausüben kann/darf):

Ihr Vater Derjenige, der vom Vater dazu autorisiert wurde Ihr Großvater väterlicherseits oder einer seiner männlichen Vorfahren Ihr Sohn oder einer der väterlichen männlichen Nachfahren Ihr leiblicher Bruder Der Halb-Bruder (Sohn des Vaters) Der Sohn ihres Bruders (ab der Pubertät) Der Bruder des Vaters Der Halbbruder des Vaters väterlicherseits Der Sohn des Onkels väterlicherseits Der Naheste väterliche Verwandte Ihr Befreier Der Herrscher (wenn er Muslim ist)/ der Befehlshaber (Amir) der muslimischen Ummah/ der Imam der Moschee 4) Die Anwesenheit von zwei muslimischen Zeugen

Der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) sagte: {لا نكاح إلا بوليّ وشاهدين}

„Es gibt keinen Ehevertrag außer mit Waly und zwei Zeugen.“ (At-Tabaraani, Sahih Al-Jaami, Nr. 7558) Demzufolge ist eine Heirat ohne zwei muslimische Zeugen nicht gültig.

Schaykh Saalih Al-Fawzaan, hafidhahullah

Auszugsweise entnommen aus „A Summary of Islamic Jurisprudence“, Band 2 von Schaykh Dr. Saalih al-Fawzaan, Kapitel 3 Ehevertrag, S. 361 - 366


Alicianele  25.10.2015, 09:22

Hey ich habe mal eine frage bei einer islamischen Ehe muss es einen waly und zwei muslimische männliche zeugen geben richtig?

ich bin vor 2 jahren zum islam konvertiert und kenne mich dem nach noch nicht gut aus...ich habe in einer moschee geheiratet mein waly da ich selber keinen habe war der imam der Moschee den ich an dem tag meiner heirat das erste mal gesehen habe und er war zugleich auch ein zeuge von mir und dann war da noch ein zeuge den ich auch nicht kannte denn er gehörte zur moschee nun ist meine frage ob die Ehe überhaupt gültig war?

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Wie es hier in Deutschland abläuft,weiß ich nicht,aber normalerweise müssen schon die Eltern dabei sein.Nicht nur als Zeugen,(da könnte man auch noch jemand anderes nehmen),sondern auch um den Ehevertrag mit der Brautgabe etc. fertig zu machen.Erst wenn alles fest steht,wird das Brautpaar einzeln gefragt ob sie einverstanden sind.Ich kenne es so,erst der Mann in einen anderen Raum und dann die Frau.

Selbstverständlich bedarf es hier dem Einverständnis der Eltern.

Darüberhinaus rege ich einfach mal an, über folgendes nachzudenken:

  • wenn Du ein Elternproblem hast, dann stehst Du auch nicht auf eigenen Füßen. Was soll das also für eine Ehe werden ? Vom Taschengeld der Eltern finanziert ? Mehr als eine Spassehe kann das ja wohl nicht sein. Da kann man gleich Mutah-Ehen schließen.
  • Da Du hier in der westlichen Kultur lebst, sind die Regeln des Islam komplett unerheblich. Aus der von Dir bekundeten Ansicht erfolgt unter Anderem eine Parallelgesellschaft, was langfristig zu gewaltigem Verdruss führen wird. Füge Dich also den Gesetzen und Gepflogenheiten dieser Kultur.

müssen das die Eltern wissen... nicht nur die Eltern, auch der Staat :)), denn eine islamische Hochzeit ist in Deutschland soviel wert wie ein Sandkastenspiel.. ...

Imane sind angehalten solche Legalitätsbescheinigungen erst nach der Vorlage des Nachweises einer standesamtlichen Trauung auszuhändigen..und halten sich auch daran, weil die sonst wegen Gesetzesbruch belangt werden können..** Ausnahmen sind Kriminelle...**


Peter96  09.08.2014, 08:46

Ich musste erstmal googeln, was eine Nikah ist. Jetzt weiß ich es. Früher konnte man tatsächlich erst kirchlich oder islamisch heiraten, wenn man vorher standesamtlich geheiratet hat. Die Zeiten sind aber seit einige Jahren vorbei. Heute kann man auch ohne vorherige standesamtliche Eheschließung kirchlich oder islamisch heiraten. Rechtlich gesehen, hat diese Eheschließung aber keinerlei Bedeutung. Kinder aus solch einer Beziehung wären z. B. also unehelich. Ob in Deutschland Imame eine Bescheinigung über eine vorherige standesamtliche Trauung trotzdem verlangen, kann ich nicht sagen.

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Du bist Türkin und erst 13 Jahre alt, lebst bei Deiner Mutti in Wien. Warum fragst Du nach Nikah in der Moschee hier? Deine Mutti kann Dir das besser erklären.