Altbausanierung Architektenkosten?
Hallo,
Man steht nun vor der Wahl einen schönen Altbaubungalow - 130 qm 75 Prozent unterkellert - aus 1960 zu erwerben.
Das hier viele Kosten für die verschiedenen Gewerke wie neu Stromleitung etc. ist durchaus bewusst... auch wenn man diese wohl nur grob Abschätzen kann...
Kaufpreis ca 110.000
Erneuerung folgender Posten:
Strom 15.000
Wasserleitung 8.000
Dach (komplett mit Dachstuhl) ca. 80.000
2 Bäder ca. 30.000 Gesamt
Heizung 25.000 (wärmepumpe)
Solaranlage 20.000 Eur
Fenster ca 15.000 (10 Stück, 4 mit rollo)
Sind dies so realistische Schätzungen oder liegt man hier komplett verkehrt (ja die Summen können aufgrund individuella Wünsche natürlich stark variieren)
Nun der wichtigste Punkt:
Das Haus steht bei insgesamt 4 Räumen nur auf einem Streifenfudament, die Böden bzw Dielen haben sich hier bereits gesetzt sodass hier nachgebessert werden muss.
Angestrebt war im gesamten Haus Fußbodenheizung zu verbauen (oder wäre eine Kombi Fußbodenheizung mit Plattenheizkörpern sinnvoll)
Kann hier nachträglich ein Fund!ment in den fehlenden Räumen einfach gegossen werden oder Bedarf es hier einer Baugenhemigung, Statiker/Architektenprüfung und mit welchen Kosten wäre hier ca zu rechnen?
Die Räume um die es geht haben eine gesamtfläxhe von ca 40qm
2 Antworten
Darf dort überhaupt mit einem Dachstuhl aufgestockt werden? Wenn der Bungalow mitten zwischen anderen steht, sehe ich schwarz.
Grob geschätzt beträgt das Gesamthonorar bei einer Vollbeauftragung zehn Prozent der Kosten für das Gebäude. Bei einer Teilbeauftragung mit einzelnen Leistungsphasen kommen nur die entsprechenden Anteile vom Gesamthonorar zum Tragen.
Architekt-Kosten: Mit welchen Ausgaben und Honoraren zu rechnen ist (immobilienscout24.de)
Ihr solltet mit all diesen Fragen die Kosten ans Bein binden und jetzt schon einen Architekten mit ins Boot nehmen. Der erklärt euch auch, was für zusätzliche Kosten ihr noch habt.
Darf dort überhaupt mit einem Dachstuhl aufgestockt werden?
Die nächste Frage wäre lässt die Statik des Fundamentes ein weiteres Stockwerk zu?
Was den Boden angeht, ein neues Fundament darfst du nicht so eine weiteres einbringen. Allerdings darfst du den Boden ausheben bis Oberkante bestehendes Fundament, Abdichten und eine Betonplatte gießen, auf der du dann neu aufbauen kannst. Bei Fußbodenheizung musst du aber noch eine ordentliche Dämmung einplanen, sonst heizt du das Erdreich unterm Haus mit...