Als Student Wohngeld beziehn?

3 Antworten

Wenn ihr beide studiert und dem Grunde nach Anspruch auf Bafög - habt, seid ihr von Wohngeld ausgeschlossen.

Dem Grunde nach bedeutet, ihr bekommt nur auf Grund von zu hohem Einkommen der Eltern oder eigenem Einkommen bzw. Vermögen kein Bafög - auch dann seid ihr von Bafög - ausgeschlossen.

Auch wenn ihr mehr verdient als erlaubt, ist ein Anspruch auf Bafög - nicht zwingend ausgeschlossen, es würde dann nur den Leistungsanspruch entsprechend mindernd.

Die Wohngeldbehörde möchte auch einen entsprechenden Bescheid vom Bafög - Amt sehen, nur wenn ihr tatsächlich dem Grunde nach keinen Anspruch auf Bafög - hättet, wäre Wohngeld bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen möglich.

Also Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über das benötigte zuschussfähige Mindesteinkommen verfügen.

Für einen Haushalt besteht dann kein Wohngeldanspruch, wenn alle Haushaltsmitglieder dem Grunde(!) nach Bafög erhalten könnten. Dies gilt auch, wenn man lediglich der Höhe nach kein Bafög erhält.

Ein Einkommen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze schließt übrigens Bafög der Höhe nach nicht unbedingt aus.

Neben dem Einkommen und der Miete gibt es noch weitere Voraussetzung für einen erfolgversprechenden Wohngeldantrag im Studium. Keine anderen Sozialleistungen : Beziehst du andere Sozialleistungen, in denen deine Wohnkosten bereits berücksichtigt und somit gefördert werden, kannst du in der Regel kein Wohngeld beziehen.
Wohngeld für Studenten. - Studium - Absolventa
Absolventa
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Studylife31 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 00:28

Dankeschön für die Antwort. Es werden von beiden Seiten keine anderen Sozialleistungen gezogen.

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