Alleinerziehender Vater wird mit Überstunden konfontriert

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Wenn es in Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag keine besonderen Vereinbarungen zum Umgang mit Überstunden gibt, dann gilt, dass ein Arbeitgeber Überstunden nur aus (wirklich) dringenden betrieblichen Gründen anordnen darf: wenn z.B. leicht verderbliche Lebensmittel aus einer defekten Kühlhalle umgelagert werden müssen; Entladen eines am Dienstende eintreffenden LKW reicht als Begründung für Überstunden dagegen nicht aus.

Gibt es einen Betriebsrat, dann müssen Überstunden von ihm genehmigt werden; sie sind dann allerdings für Arbeitnehmer zwingend.

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber beim Verlangen von Überstunden die betrieblichen Belange und die privaten Interessen des Arbeitnehmers zwingend gegen einander abzuwägen.

Was Urlaub angeht: Auch hier hat der Arbeitgeber bei der Genehmigung die privaten Interessen des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Er kann eine Genehmigung verweigern, wenn dringende betriebliche Belange oder vorrangige Bedürfnisse anderer Arbeitnehmer ihr entgegen stehen.

Ein einmal erteilte Urlaubsgenehmigung kann nur aus sehr dringenden betrieblichen Gründen widerrufen werden, wenn zum Beispiel ein für das Unternehmen überlebenswichtiger Auftrag sonst nicht fertig gestellt werden kann; Personalmangel, viele kranke Kollegen (wie schoenehaende meint) oder hohes Arbeitsaufkommen reichen zwar eventuell für die Verweigerung eines Urlaubsantrages, aber nicht für den Widerruf einer einmal erteilten Genehmigung.


Thorsten987 
Fragesteller
 25.07.2013, 20:25

Oder wenn es ein anderer tun könnte, der privat weniger eingebunden ist.

Danke, sehr hilfreich. ;-)

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1) Ja, unter bestimmten Umständen können Überstunden angeordnet werden - aber nicht so kurzfristig.

2) Ja, nicht genehmigter Urlaub kann abgelehnt werden. Genehmigter Urlaub kann nur verschoben bzw. widerrufen werden, wenn es wichtige betriebliche Belange gibt.

Falls die Mutter in der Nähe wohnt, könnte sie dann nicht einspringen, wenn Du länger in der Firma bleiben musst?


Thorsten987 
Fragesteller
 24.07.2013, 22:04

Die Mutter arbeitet im Gaststättengewerbe 7 Tage die Woche und kann zu den Überstunden-Zeiten gar nicht.

Ich lese im Web immer wieder dass der AG auf Kinder, also Aufsichtspflicht, Rücksicht nehmen muss.

Andererseits gibt es bei uns in der Firma auch andere die kurzfristig einspringen könnten.

Beispiel: Der Kindergarten endet täglich um 17 Uhr, aus betrieblichen Belangen soll ich länger bleiben als 17 Uhr. Nach 18 Uhr habe ich niemand wo ich ihn hin bringen kann. Was mache ich? Da hilft doch nur eine Abmahnung riskieren und den Anwalt einschalten!?

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ErsterSchnee  24.07.2013, 22:09
@Thorsten987

Dein Kind hat keine Freunde, wo er mal länger hin kann?

Und ja, der Arbeitgeber sollte schon Rücksicht nehmen - aber er kann ja auch nicht die Firma pleite gehen lassen (überspitzt gesprochen), nur damit Du oder jemand anderes rechtzeitig im Kindergarten sein kannst... Manchmal geht es eben nicht anders - da geht es Dir aber wie zigtausenden arbeitenden Eltern, die irgendwie eine Lösung finden müssen und es erstaunlicherweise auch immer wieder schaffen - auch ohne großes "Gejammer".

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Thorsten987 
Fragesteller
 24.07.2013, 22:17
@ErsterSchnee

In anderen Ländern oder Firmen ist dies überhaupt kein Thema. Da geht man aus einer Besprechung weil das Kind im Kindergarten Fieber hat. Wie ich weiß ist dies auch Teil des Führungsverhaltens der Vorgesetzten, Thema Respekt. Ein Arbeitskollege von mir in Schweden blieb ein halbes Jahr zuhause trotz dass Projekte nicht abgeschlossen war. Er bezeichnete meinen früheren Vorgesetzten als "poor".

Ich habe mittlerweile gelernt dass Kindeswohl über fast alles geht und man es drauf ankommen lassen muss. Wenn es Alternativen gäbe, hätte ich hier nicht geschrieben. Mein Sohn wird mit 6 Jahren nach zig Umzügen seiner Mutter bei mir langsam sesshaft...

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ErsterSchnee  24.07.2013, 22:24
@Thorsten987

Du bist aber nicht in einem anderen Land oder einer anderen Firma. Und wo wir gerade beim Thema sind - in China oder Japan wäre es vollkommen undenkbar, die Arbeit rechtzeitig (vorzeitig schon mal gar nicht) zu verlassen, wenn sie noch nicht beendet ist - ganz egal, wie es den Kindern geht...

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Familiengerd  25.07.2013, 13:18
@ErsterSchnee

@ ErsterSchnee:

China und Japan sind als Vergleiche glücklicherweise völlig ungeeignet - unsere europäischen Nachbarn schon eher.

Thorsten987 hat mich seinen kritischen Bemerkungen zu 1.000 % und absolut Recht !!

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Familiengerd  25.07.2013, 13:23
@ErsterSchnee

@ * ErsterSchnee*:

auch ohne großes "Gejammer"

Die Situationsschilderung von Thorsten987 hat mit "Gejammer" ja wohl überhaupt nichts zu tun!

Sie ist vielmehr symptomatisch für das Auseinanderklaffen von "Sonntagsreden" von Politikern und Arbeitgeberfunktionären und der allgemeinen betrieblichen Realität mit der Rücksichtslosigkeit und Ignoranz vieler Arbeitgeber!

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ErsterSchnee  25.07.2013, 14:18
@Familiengerd

Was nichts daran ändert, dass das eine Situation ist, der sich tagtäglich zigtausende Eltern stellen und das regeln müssen - auch ohne sich bei GF über die Ungerechtigkeit der Welt zu beklagen...

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Familiengerd  25.07.2013, 17:51
@ErsterSchnee

Und wenn man nicht immer den Finger in die Wunde legt und alles immer nur nimmt wie es eben ist - quasi schicksalhaft -, dann ändert sich erst recht nichts!

Es geht nicht darum, sich über die "Ungererchtigkeit der Welt" zu beklagen, sondern es geht darum, Änderungen von Verhältnissen zu versuchen, die absolut unbefriedigend sind !!!

:-( :-(

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Familiengerd  25.07.2013, 17:56
@ErsterSchnee

Und nur die Achseln zu zucken und einen Fragesteller mit "So ist es eben!" abzuspeisen, bringt auch nichts!

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ErsterSchnee  25.07.2013, 23:23
@Familiengerd

sondern es geht darum, Änderungen von Verhältnissen zu versuchen, die absolut unbefriedigend sind

Da bin ich ja mal gespannt, wieviele Änderungen er durch GF erreichen wird...

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Familiengerd  26.07.2013, 17:17
@ErsterSchnee

Das ist auch nicht die Frage, was jetzt in diesem Fall konkret erreicht wird - sondern es ist die Frage der grundsätzlichen Einstellung zu einem Problem.

Und was diese "grundsätzliche Einstellung" angeht, so ist Deine Kommentierung schon sehr aufschlussreich - und nicht im positiven Sinn ...

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Thorsten987 
Fragesteller
 10.08.2013, 13:39
@Thorsten987

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ein klares NEIN ohne oder mit nur kurzer Begründung Wunder wirkt.

Ich habe "Nein, es geht nicht" gesagt und keine Antwort bekommen. Der Vorgesetzte wusste genau, dass er dann gezwunden wäre, personelle Maßnahmen einzuleiten. Da hätte er aber Probleme, weil diese Überstunden nicht so wichtig gewesen wäre, als hätte sie nicht der eine oder andere machen hätten können. Der GF meinte einmal zu einem ähnlichen Fall: "Die Abteilung xyz besteht nicht nur aus Herrn xxx (ich)!" Diese Email hatte bei Vorgesetzten und Kollegen eingeschlagen wie eine Bombe. Meine Rede, ich werde immer munter ausgenutzt, weil ich alles kann und wenn ich mal nicht kann, dann ist wieder Knatsch.

Zu wem sollte ich ihn tun. Seine Oma ist hörbehindert und mein Sohn versteht ihren Dialekt nicht. Zudem wohnt sie eine halbe Autostunde weg, und hat kein Auto. Meine Geschwister sind berufstätig und seine Mutter auch. Eine gute Freundin hat derzeit schon andere Kinder zur Betreuung. Alle anderen kenne ich noch nicht lange.

Nun bin ich schon wieder beim nächsten Problem. Die Schulferien! Ich habe nicht genug Urlaub und Unterstützung dass ich das alles überbrücke. Klar, irgendwie geht es immer, die Uhr bleibt ja nicht stehen. Reichere, wie einer meiner Chefs, haben Kinder und eine Haushälterin/Erziehering. Da sind Ehemann und Ehefrau beide Manager. Da kann man sich so was locker leisten. Die kommen nachhause und alles ist gemacht. Solche Typen erzählen mir dann was von Stressbewältigung und Kindererziehung.

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Familiengerd  10.08.2013, 14:41
@Thorsten987

ein klares NEIN

Genau das ist es !!!! Endlich einmal Jemand, der das sagt, was eigentlich viele sagen müssten !!!!

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  1. Der Arbeitgeber kann von Dir Überstunden fordern, sofern diese betriebsnotwendig sind, natürlich im Rahmen des Arbeitszeitengesetzes.

  2. Genehmigter Urlaub kann zwar in begründeten Ausnahmefällen verschoben bzw. nachträglich abgelehnt werden (wenn zum Beispiel zu viele Kollegen krank werden und der Auftrag fertig gestellt werden muss). In diesem Fall hat Dir der Arbeitgeber aber sämtliche Kosten zu ersetzen, die Dir mit dem bereits zugesagten Urlaub entstanden sind. Wenn Du also bereits Eintrittskarten für eine Veranstaltung gekauft hast und / oder ein Urlaub gebucht ist.

Es sind inzwischen ja ein paar Monate vergangen.

Ich habe eine Abmahnung erhalten und mir wurde nahegelegt zu gehen, mit Abfindung und Freistellung.

Fast alle Gründe sind erlogen und die Abmahnung wird auf eine Kleinigkeit begründet, die leicht anfechtbar ist.

Die Unzufriedenheit mit dem Vorgesetzten kam ungefähr nach dem Zeitraum als ich Überstunden abgelehnt habe.

Es war der einzigste Punkt, dem ich zustimmen musste.

Vor einigen Jahren haben sie es genauso mit einer alleinerziehenden Mutter und Abteilungsleiterin gemacht. Sie hat Überstunden und Dienstreisen abgelehnt.