Alle haben Angst vor einer gigantischen Stromabrechnung demnächst, aber einmal gemachte Verträge dürfen sich doch innerhalb von zwei Jahren nicht ändern?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Bitte nichts vermischen ...

Die Vertragslaufzeit sagt erst einmal gar nichts, entscheidend ist, ob es noch eine Preisgarantie gibt - wenn es die gibt, brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen, ansonsten solltest Du checken, was in Deinem Vertrag steht bzw. ob Dein Versorger schon die Preise erhöht hat (und Dir das auch mitgeteilt hat).

Der Abschlag hat hingegen Null Aussagekraft, der wird bei Preisänderungen regelmäßig nicht angepasst, sondern nur bei der jährlichen Abrechnung - das kann also tatsächlich eine böse Überraschung werden.


Alburnus 
Beitragsersteller
 10.06.2022, 18:53

Aber Preiserhöhungen müssten schriftlich mitgeteilt werden?

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HugoHustensaft  10.06.2022, 18:55
@Alburnus

Jein, eine Nachricht in Dein Online-Postfach beim Versorger oder eine Mail an Dich wären durchaus ausreichend.

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