ALG1 Anspruch weg?
ich war arbeitslos gemeldet durch einen Fehler wurde ich abgemeldet und habe mich am 24.05 wieder arbeitslos gemeldet aber noch kein Arbeitslosengeld beantragt. Kann ich mich eigentlich nochmal abmelden und später wieder anmelden mit meinem Restanspruch ? Ich bin im August gar nicht da und es zählen ja trotzdem die Tage oder geht das jetzt nicht mehr und die Tag von von 24.05 bis heute wären weg wenn ich mich abmelden würde. Ich hoffe jemand versteht was ich meine.
3 Antworten
Wenn dein Anspruch durch Abmeldung nur ruht, dann kannst Du bei Arbeitslosigkeit und Restanspruch natürlich wieder einen Antrag stellen und kannst den nicht verbrauchten Anspruch seit der Entstehung innerhalb von 4 Jahren wieder in Anspruch nehmen.
Es sei denn Du hast dir innerhalb von 30 Monaten wieder einen vollen Anspruch erworben, wenn Du innerhalb dieser Zeit min.wieder 24 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hättest.
Dann hättest Du unter 50 Jahren wieder den max. Anspruch von 12 Monaten und dann wäre der nicht verbrauchte Anspruch natürlich weg.
Gegen den Fehler kann man u.U. vorgehen.
Die Agentur für Arbeit ist jedoch kein Verein, bei welchem man sich an- und abmeldet.
Man kann Arbeitslosengeld beantragen, wenn man Anspruch darauf hat, und einen solchen Antrag ggf. auch zurückziehen.
am 24.05 wieder arbeitslos gemeldet aber noch kein Arbeitslosengeld beantragt.
Geht nicht.
Was heißt, "durch einen Fehler wurde ich abgemeldet"?
Wer hat diesen Fehler denn zu verantworten?
Arbeitslosengeld wird NICHT rückwirkend bewilligt. Aber wenn der Anspruch ruht, verbraucht er sich auch nicht.
Anders ist es bei einer Sperrfrist, dann ist dieser Anspruch tatsächlich verbraucht.