ALG1 Anspruch weg?

3 Antworten

Wenn dein Anspruch durch Abmeldung nur ruht, dann kannst Du bei Arbeitslosigkeit und Restanspruch natürlich wieder einen Antrag stellen und kannst den nicht verbrauchten Anspruch seit der Entstehung innerhalb von 4 Jahren wieder in Anspruch nehmen.

Es sei denn Du hast dir innerhalb von 30 Monaten wieder einen vollen Anspruch erworben, wenn Du innerhalb dieser Zeit min.wieder 24 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hättest.

Dann hättest Du unter 50 Jahren wieder den max. Anspruch von 12 Monaten und dann wäre der nicht verbrauchte Anspruch natürlich weg.

Gegen den Fehler kann man u.U. vorgehen.

Die Agentur für Arbeit ist jedoch kein Verein, bei welchem man sich an- und abmeldet.

Man kann Arbeitslosengeld beantragen, wenn man Anspruch darauf hat, und einen solchen Antrag ggf. auch zurückziehen.

am 24.05 wieder arbeitslos gemeldet aber noch kein Arbeitslosengeld beantragt.

Geht nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Was heißt, "durch einen Fehler wurde ich abgemeldet"?

Wer hat diesen Fehler denn zu verantworten?

Arbeitslosengeld wird NICHT rückwirkend bewilligt. Aber wenn der Anspruch ruht, verbraucht er sich auch nicht.

Anders ist es bei einer Sperrfrist, dann ist dieser Anspruch tatsächlich verbraucht.