Diese Rückfrage erfolgt primär aus dem Grund , ob die Fallakte dann direkt zum 31.08. geschlossen , und der Leistungsbezug entsprechend beendet werden kann , oder ob Du ggf. für September doch vorerst trotz Arbeitsaufnahme noch ALG II benötigst zur Überbrückung .

Der erste Arbeitslohn geht bekanntlich immer frühestens zum Ende eines Arbeitsmonats , oder Beginn bis Mitte des Folgemonats ein , also nicht vor Ende September bis Mitte Oktober .

Somit brauchst Du für September ja erst mal noch Geld .

Eine Rückzahlung des ALG II für September wäre grundlegend nur fällig , wenn der erste Arbeitslohn dann ebenfalls noch Ende September auf dem Konto eingehen würde . ( Zuflussprinzip )

Dann entscheidet die Höhe des Arbeitslohnes darüber , ob das vorgeleistete ALG II für September anteilig , oder in voller Höhe zurückzuzahlen wäre .

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