ALG 2, Bafög, Halbwaisenrente und Minijob?

1 Antwort

Einen Minijob könntest Du natürlich machen, aber nicht ohne das dieser entsprechend auf deinen Bedarf angerechnet werden würde.

Es würde dann nicht nur dein pauschaler Freibetrag von 100 Euro auf dein Bafög - entfallen, sondern wahrscheinlich auch dein dann evtl.nicht mehr benötigtes Kindergeld, welches Du zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigten würdest, als Einkommen deiner Mutter auf den Rest der BG - Bedarfsgemeinschaft angerechnet.

Bei 3 Personen und etwa 800 Euro angemessener Warmmiete wären das etwa 266 Euro Kopfanteil und dazu kämen derzeit min.noch 357 Euro Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt.

Dein Bedarf würde dann derzeit bei min.um die 623 Euro liegen.

Mit deinem Bafög - von vorerst 430 Euro und deinen 200 Euro Waisenrente würdest Du deinen Bedarf wahrscheinlich schon decken und würdest aus der BG - deiner Mutter raus sein.

Das Kindergeld würde dann wieder zum Einkommen deiner Mutter und diese 219 Euro würden auf den Bedarf der restlichen BG - angerechnet.

Könntest dann also meiner Meinung nach einen 450 Euro Job machen, der dann nicht mehr angerechnet werden dürfte.

Weil Du als Kind deinen Eltern im ALG - 2 Bezug nicht zum Unterhalt verpflichtet bist, mit Ausnahme des nicht mehr benötigten Kindergeldes.

Ziehst Du aus, dann würde dir im Normalfall auch mehr Bafög - zustehen und dein Kindergeld auch, wenn Du nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.

Im schlimmsten Fall könnte es dann sein, dass deine Mutter nach deinem Auszug auch umziehen muss, wenn diese 800 Euro Warmmiete dann für 2 Personen nicht mehr angemessen sind.

Es gibt dann im Regelfall eine Übergangszeit von bis zu 6 Monaten, in denen das Jobcenter auch unangemessene Warmmiete zahlen muss unter gewissen Umständen auch länger.