Aktennotiz wie schlimm ist es?

1 Antwort

Sagen wir, es zeigt eine gewisse "Unsicherheit", ob Du da die Wahrheit sagst. Gesetzlich darf der AG nicht fragen, warum Du krankgemeldet warst. Im "Gelbschein" für den AG steht daher auch nicht drin, was genau Du hattest.

Deshalb bist Du aus Sicht der Firma nicht von jemandem zu unterscheiden, der gerne mal einen freien Tag auf Schein nimmt.

Im Arbeitsvertrag steht für gewöhnlich drin, wann Du eine Krankmeldung beibringen musst. Sonst greift die gesetzliche Regelung (ab dem 3. Tag). Das ist insofern besser, als dass die meisten Krankheitsfälle 1 oder 2 Tage dauern, sodass man nicht zum Arzt laufen muss.

Man kann vertraglich etwas anderes vereinbaren, das müssen dann aber beide Parteien unterschreiben. Ich würde an Deiner Stelle Deinee Berufsbilderin direkt ansprechen und fragen, wieso man das von Dir verlangt.