ärztliche schweigepflicht selbstverletzung?
ich m/15 habe mich gestern geschnitten, jedoch etwas zu tief. ich habe sofort die blutung gestoppt und mir einen verband und pflaster angelegt. laut dem internet erfülle ich viele kriterien, dass ich damit zum arzt gehen sollte. da meine eltern mit sowas nicht sehr umgangsfreundlich sind(mich bestrafen oder vllt sogar einweisen würden) habe ich ernste bedenken dies zu tun. daher frage ich, ob mein hausarzt dies meinen eltern erzählen wird?
3 Antworten
Die ärztliche Schweigepflicht greift normalerweise mit 14 Jahren. Allerdings gibt es hier viele Ausnahen. Etwa bei OPs, starken Medikamenten, Bewilligung eines Behandlungsplans oder eben bei psychischen Problemen. Deine Eltern bleiben deine Erziehungsberechtigten und müssen somit einbezogen werden.
Wie dein HA deinen Fall handhaben wird kann dir vorher niemand sagen. Entgegen der ersten Intuition greift die Schweigepflicht bei Minderjährigen aber nur begrenzt um sie zu schützen. Sie sind nicht voll geschäftsfähig und können/dürfen in einige Dinge eben nicht einwilligen.
Dein Arzt darf es deinen Eltern nicht erzählen. Und wenn du nicht willst das er es erzählt würde er es sicher sowieso nicht tun.
Du solltest lieber die psychische Hilfe in Anspruch nehmen bevor das ausartet.