Abwassergebühr umgehen?

4 Antworten

Wenn Du Dein gesamtes auf Deinem Grundstück anfallende Abwasser versickern lässt und das nachweisen kannst, kannst Du es ja mal versuchen. Aber da wirst Du nicht viel Chancen haben, da die Kommunen in den letzten Jahrzehnten die Abwasseranlagen völlig überdimensioniert wurden, da sie zum Einen von viel zu hohen Einwohnerzahlen ausgegangen sind und zum Anderen mit viel höherem Abwasseraufkommen gerechnet haben, weil sie die Einsparungswut der Deutschen nicht vorhersehen konnten und mit persönlichen Mehrverbräuchen gerechnet haben. Da die Abwasserreinigungsanlagen mit zu wenig Abwasser nicht kostendeckend betrieben werden können, wurden mit Knebelverträgen und Abwassersatzungen die Einwohner zur Einleitung ihrer Abwässer in die kommunlae Abwasserreinigungsanlage gezwungen. Daraus kommen die Einwohner nicht mehr, ohne die Hilfe der Politiker, die aber an einer geänderten Abwassersatzung nicht interessiert sind. Also auf gut deutsch gesagt. Wer an einen Abwasserkanal angeschlossen wurde, muß seine Abwässer da einleiten und die Abwassergebühr bezahlen. Einzig die Wässer, die nachweislich versickert werden können abgezogen werden. Das wirst Du ohne Anwalt allerdings nicht schaffen. Und dann kann es sich noch Jahre hinziehen und immense Kosten verursachen.

Die Abwassergebühr kann dir nur dann erlassen werden, wenn du eine genehmigte Kleinkläranlage hast, welche ihr Abwasser direkt in einen Bach/Fluss/See etc. einleitet.

Sobald die öffentliche Kanalisation benutzt wird, wirst du auch gebührenpflichtig; auch wenn du theoretisch nur ganz sauberes Wasser einleiten würdest.


wuschel525 
Beitragsersteller
 25.01.2016, 14:34

Okay da hat die Wasserwirtschaft gewonnen. Da wir einen Anschlusszwang haben. Quasi liegt ein Kanal am Grundstück oder in unmittelbarer Nähe muss man sich anschließen. Monopol.

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moreblack  25.01.2016, 15:36
@wuschel525

Ja. Aber letztendlich ist das auch legitim. Eine zentrale Kläranlage hat eine weitaus bessere Reinigungsleistung als viele kleine dezentrale Hauskläranlagen. Und dass die Gewässer bzw. das Grundwasser so rein wie möglich gehalten werden soll, liegt im öffentlichen Interesse und überwiegt damit privates Interesse.

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Wenn nicht Gebühren-Befreiung, dann ist aber eine gute Reduzierung möglich:  Nutzen Sie Ihre PKA einfach weiter, in dem Sie soviel wie möglich Zwischenspeichern und Teile das geklärten Abwassers zumindest für die Toilettenspülung und für den Garten wiederverwenden, per separater Leitung und kl. Druckpumpe zu den WC's. Neben der Reduzierung Ihrer Trinkwassergebühren um ca. 30%, reduzieren Sie auch Ihre Abwassergebühren um ca. 30%.  Für dunkle Wäsche nutze ich das Wasser auch noch mal in der Waschmaschine. Sie können das noch weiter treiben, in dem Sie Regenwasser Sammeln und der Waschmaschine und dem Garten "nur noch" Regenwasser zuführen. usw.

Lassen Sie sich auch was einfallen, um Ihre Gebühren mit RECHT zu Reduzieren, so wie Andere "mit recht" sich was einfallen lassen, um von Ihnen mehr Gebühren "Abzuziehen" ;-)

Nein. denn das Abwasser richtitet sich nicht nur nach dem Verbrauch, sondern auch nach den versiegelten Flächen deines Geländes.