Abmahnung wegen fehlender Maske?
Hallo, bei uns in der Firma gibt es immer mal wieder einige Kollegen, die offensichtlich zum Chef gehen und regelmäßig sagen, wen sie ohne Maske gesehen haben. Klar ist es nicht ok ohne Maske rumzulaufen, aber ab und an, vergisst man es ja auch mal. Nun frage ich mich, wie es sich verhält, wenn ein Kollege zum Chef geht und behauptet, er hat mich ohne Maske gesehen. Ich meine dann könnte ja jeder ankommen, wenn er einen nicht mag und einfach behaupten, er hat den anderen ohne Mundschutz gesehen. Wenn ich am Ende sage, das stimmt nicht, wem wird dann geglaubt, wenn es keine weiteren Zeugen gibt? Wäre in so einem Fall eine Abmahnung in Ordnung?
VG
7 Antworten
Es kommt eher zum Mitarbeitergespräch.
Es kann aber auch sein, dass man dich beobachten lässt, um so den Tatbestand zu verifizieren.
Hinweise von Mitarbeitern sind immer so ne Sache, darauf ne Abmahnung zu erlassen muss schon sehr gut begründbar sein, da die sonst im Zweifelsfall wenn man es später für ne Kündigung als Rechtfertigung hernimmt, nicht hält.
Dementsprechend gilt in gut geführten Unternehmen, ein Gespräch ist besser als eine Abmahnung, Abmahnung nur wenn es unbedingt sein muss und dann aber entsprechend rechtssicher, heißt du wirst ohne Maske vom Vorgesetzten erwischt und das mehrfach, so dass du mir "sorry vergessen" nicht mehr Punkten kannst.
Ausschlaggebend dürfte hier die exakte Formulierung in Arbeitsanweisungen und Hygienekonzepten der Firma zur Umsetzung von Corona-Schutzmaßnahmen sein.
Eine (rechtswirksame) Abmahnung halte ich nur für wahrscheinlich, wenn du mehrfach von unterschiedlichen Personen angezählt wirst oder dich ein Vorgesetzter bei Verstößen ertappt, bw. es objektive Beweise (z.B. auf vorhandener Videoüberwachung) dafür gibt.
Es geht ja nicht vorrangig um mich, sondern um meine Kollegen. Hier gibt es durchaus auch welche, die sie mit Absicht nie tragen. Es ging einfach nur um die Frage, wie es sich verhalten würde mit einer Abmahnung und Fakt ist, so viel Rückgrat sollte man haben, dass dem jenigen ins Gesicht zu sagen! Wer dann noch uneinsichtig ist, muss mit den Konsequenzen leben.
Wenn es vom der Führungsetage angeordnet ist, klar. Sowieso wer (wiederholt) ohne Maske rumläuft sollte mMn mit schlimmerem rechnen müssen
Wer nach verdammten zwei Jahren noch immer die Maske vergisst, scheint es ja nicht anders zu lernen als durch richtiges Durchgreifen.
Meiner Meinung nach kommt keine Abmahnung. Solltest du aber öfters ohne rumlaufen, kann es zu einem vier-Augen-Gespräch kommen und abhängig von deiner Reaktion auch zur Abmahnung.