Abmahnung durch Ruhrkanzlei wegen Stadiontickets?

4 Antworten

(natürlich wusste ich überhaupt nicht, dass das gegen die AGB verstößt)

Darüber muss man sich vorher schlau machen. Nichtwissen schützt vor Strafe nicht.

sofern du sie zum selbstkostenpreis verkauft hast wäre es nicht rechtens und du musst auch nichts zahlen... und da gehe ich jetzt mal davon aus.... schwarzmarkt das macht ja keiner.

Das musst du leider bezahlen. Da bringen alle Mühen nichts. Auch wenn du krank warst, ändert das nichts. Auch gegen sowas kann man sich versichern und dann hättest du dein Geld so zurück bekommen. Im Nachhinein bringt dir das aber nichts.

Woher ich das weiß:Hobby – Sportbegeistert

sofern du eine rechtsschutztversicherung hast, würde ich dagegen ankämpfen.

sollen sie dir erstmal beweisen, dass du das angeboten hast


mondfaenger  23.08.2024, 12:25

Es wurde über Ebay angeboten, das lässt sich leicht nachvollziehen