Ablauf Kündigung?

2 Antworten

ist das nicht notwendig?

Grundsätzlich Nein.

Ich habe bereits Unterlagen vom Arbeitsamt erhalten und diese meiner Ärztin vorgelegt. Meine eigenen Unterlagen habe ich auch ausgefüllt.

Sobald Du die Unterlagen von der Ärztin zurückerhieltest, kannst Du kündigen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Ich würde zumindest Rücksprache mit dem Berater beim Arbeitsamt halten.