Ab wie viel Jahren kann man eine Ausbilung als Gefängniswärter machen?

5 Antworten

Ist nicht böse gemeint, aber wenn du dich für den Beruf interessierst, beachte bitte die genaue Berufsbezeichnung. Bei unserem Einstellungstest haben Kandidaten wirklich das Wort "Wärter" verwendet. Kam natürlich gar nicht gut an. In der Verwaltung kann man ab 18 anfangen. Im restlichen Vollzug ab 21. Du brauchst Realschule oder Hauptschule mit Berufsausbildung. Du darfst keine Vorstrafen haben, gesund sein (musst eh nochmal zum Amtsarzt) und solltest nicht verschuldet sein. Das dt. Sportabzeichen wird auch in den meisten Bundesländern verlangt.

Dann musst du Tests durchlaufen. Psychologische und Wort und Schrift, Mathe, Deutsch,... Ist schon einiges, aber ist zu schaffen.

Erfahrungsgemäß ist es immer besser schon mal "draußen" gearbeitet zu haben. du solltest wissen wie das Leben läuft. Schließlich hast du es mit nicht einfachem Klientel zu tun und willst von denen ja auch ernst genommen werden ;-)

Hallo,

ab 20 Jahren. Du brauchst einen Realschulabschluß oder einen Hauptschulabschluß mit Berufsausbildung. Du musst allerdings noch einen Einstellungstest bestehen und in NRW (ich weiß nicht, ob es in anderen Bundesländern auch so ist) das Deutsche Sportabzeichen haben. Du kannst auch einfach auf die Homepage einer JVA in deiner Nähe gehen und dort steht dann auch welche Einstellungsvorrausetzungen du haben musst.

Du machst ganz einfach eine Ausbildung als Justizvollzugsbeamter. Falls eine JVA oder ein Gericht bei dir in der Nähe ist, geh mal hin und erkundige dich nach den Möglichkeiten.

Die Ausbildung ist ähnlich, wie bei der Polizei, aber natürlich fachspezifisch auf den Justizvollzug zugeschnitten.


biancajvos  09.01.2011, 17:50

Man kann nicht einfach in eine JVA hinein spazieren und mal fragen wie das so mit der Ausbildung ist!

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harryohnetoto  11.01.2011, 17:20
@biancajvos

Man kann! Es gibt natürlich einen öffentlichen Bereich, der z.B. für Anlieferungen / Post u.s.w.zugänglich ist. Beim bewachten Einlass kann man ohne Scheu sein Anliegen schildern. Der "geschlossene Bereich ist selbstredend -geschlossen-!

Da die JVA aber relativ "dünn" gesäht sind, habe ich ausdrücklich die weitere Alternative eines Gerichts angeführt. Auch die dortigen Einlassbeamten sind, soweit ich sagen kann, aufgeschlossen.

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