Ab welchem Notendurchschnitt bleibt man sitzen? (Am Gymnasium)

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Eigentlich kommt es auf deine Anzahl der Noten an. Doch ich würde mal sagen mit dem Durchschnitt 4,0 wird man wohl runtergehen müssen.

Es kommt auf die Anzahl Deiner fünfen und sechsen an, nicht auf den Durchschnitt.

Der Besuch der nächsthöheren Jahrgangsstufe mit anschließendem, staatlich anerkannten Zeugnis erfordert in Deutschland eine Berechtigung, die durch ein Zeugnis mit ausreichendem Leistungsnachweis der letzten Jahrgangsstufe erteilt wird.

Die Entscheidung über die Versetzung oder Nicht-Versetzung eines Schülers obliegt den Lehrern, die sich wiederum an den Leistungen des Schülern orientieren. In der Regel muss für eine Versetzung mindestens ein Notendurchschnitt von 4,0 (ausreichend) erreicht werden. Allerdings müssen weitere Kriterien berücksichtigt werden, so dass es durchaus möglich ist, mit einem besseren Notenschnitt dennoch nicht versetzt zu werden. Auf Rat der Eltern und Lehrer kann sich der Schüler auch für eine freiwillige Nichtversetzung entscheiden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Versetzung_(Schule)

QUELLE: GUTEFRAGE:NET

Ich weiß nicht, wie viele Fächer ihr habt, aber sollten es wie bei mir 10 sein, kann man auch mit einem Schnitt von 1,5 durchfallen, wenn man in neun Fächern eine 1 hat und in einem eine 6. Es ist sehr unrealistisch, aber ich wollte damit nur symbolisieren, dass der Notendurchschnitt für die Versetzung nicht entscheidend ist, sondern die Anzahl der 5er und 6er

AUSGANSSITUATION

Es stehen 5 Kernfächer (Hauptfächer) und 10 Nebenfächer auf dem Zeugnis. Und bei der Berechnung des Notenschnitt werden die Kernfächer doppelt gewichtet.
In der Regel stehen weniger Fächer auf dem Lehrplan, aber bei dieser Fächeranzahl gibt es runde Werte, mit denen man leicher zu rechnen kann.

Jede Änderung einer beliebigen Note um eine Stufe ändert den Notenschnitt um 0,05 (Nebenfach) oder 0,10 (Kernfach).


BERECHNUNG

Steht in allen Fächer die Note Ausreichend, dann ist der Schnitt exakt 4,0. Dieses ist der schlechteste Notenschnitt, womit noch eine Versetzung theoretisch noch möglich ist.

Bei einer Nebenfach-Fünf, und der Rest Vieren sinkt der Schnitt auf 4,05. Die Fünf wäre nicht ausgeglichen, und damit wäre die Versetzung nicht geschafft. Ganz generell gilbt ab Notenschnitt 4,05 kann kein Defizit rechnerisch ausgeglichen werden.

Eine Kernfach-Sechsen oder zwei Nebenfach-Sechsen verhindern eine Versetzung, unabhängig vom Rest. Der Rest könnten theoretisch alles Einsen sein. In diesen Fällen läge der Notenschnitt 1,50. In der Praxis würde wohl in diesen Härtefällen von der Lehrerkonferenz eine pädagogische Versetzung ausgesprochen werden.

Die Verbesserung einer der beiden Nebenfach-Sechs auf einer Fünf verbessert, den Notenschnitt auf 1,45. Ab diesen Notenschnitt ist die Versetzung garantiert. Weil eine Nebenfach-Sechs gegen landläufiger Meinung ausgleichbar ist


ERGEBNIS GRENZWERTE

Notenschnitt von 1,00 bis 1,45 ~~~ Versetzung bei allen Notenbildern
Notenschnitt von 1,50 bis 4,00 ~~~ Die Vesetzung hängt vom Notenbild ab
Notenschnitt von 4,05 bis 6,00 ~~~ Sitzenbleiben bei allen Notenbildern

Die Notenschnitt-Grenzwerte sind ohne Berücksichtigung der sogenannte Pädagogische Versetzung, bei der ein Schüler probeweise versetzt wird, obwohl er nach dem Zeugnis die Klasse eigentlich wiederholen müsste. Ein Anspruch auf einer Pädagogischen Versetzung besteht allerding nicht.