Ab welchem Lebensjahr kann das Kind entscheiden wo es wohnen will?

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Bei getrennt lebenden Eltern, mit geteiltem Sorgerecht, kann das Kind mit 14 entscheiden, bei welchem Elternteil es wohnen will, vorausgesetzt das Jugendamt oder das Gericht und natürlich die Eltern sind einverstanden.

Ansonsten kann das Jugendamt den Aufenthalt bestimmen, wenn es nötig ist.

Doch solange die Eltern das Aufenthaltsrecht und die Fürsorge haben, kann das Kind erst mit Volljährigkeit allein entscheiden. Vorher braucht es die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils oder der Eltern.

Es gibt eine Geschichte dazu Mein Enkel (wird im Februar 13) wird meiner meinung nach vernachlässigt,seine Eltern sind so ziemlich den ganzen Tag beim arbeiten untenehmen nichts mit ihm.Er ist auch fast den ganzen Tag allein zuhause.Er spricht auch öfters das er zu seiner Oma ziehen will.

Mfg

die eltern entscheiden das!, aber wenn das kind mit der eintscheidung nicht zufrinden ist, kann man das bis vor dem gericht entscheiden lassen, also da entscheidet der richt er das.

<18

Wenn er und seine Eltern einverstanden sind, kann er zur Oma ziehen, wenn die das auch will. Bestimmen müssen dies aber die Eltern, also einverstanden sein. Wenn eine Vernachlässigung vorliegt, dann muß man das Jugendamt einbeziehen, aber so einfach ist das nicht. Nur, weil die Eltern beide arbeiten, heißt das noch nicht, dass ein Kind vernachlässigt ist. Die Oma sollte da sehr vorsichtig sein mit Verdächtigungen, sonst werden die Eltern sehr sauer sein.