Ab wann ist es Beamtenbeleidigung (beim Lehrer)?
Hey,
ich habe soeben einer ehemaligen Lehrerin von mir eine E-Mail geschickt, da sie mich durchfallen hat lassen, weil sie mich nicht leiden konnte. Ich habe ebenso Schule gewechselt. In der E-Mail besteht aus folgendem Teil und (leider habe ich es dazu geschrieben) einigen persönlichen Daten (Name, Klasse, Schule). :
...möchte ich Ihnen mitteilen, dass es womöglich auf ihre Einstellung zu gewissen Schülern, zu denen ich mich auch selbst zähle, zurückzuführen ist, dass ich nicht versetzt worden bin. Zudem sollten Sie sich Gedanken machen, ob sie die Aufgaben eines Lehrers, der "biased" sein sollte, wie Sie es uns letztes Jahr gelehrt haben, komplett erfüllen.
Ich habe ihr diese Mail eigentlich nur geschrieben, da ich jetzt nur noch 1er und 2er habe in diesem Fach und ich ihr zeigen wollte, dass ich für sie dasselbe empfinde, wie sie für mich. Nur bin ich mir eben jetzt nicht mehr sicher, ob das schon zu Beamtenbeleidigung gehört oder nicht. Was kann sie tun? Und kann ich dafür in irgendeiner Weise bestraft werden? (Es war ja eigentlich nur aus Affekt, was ich jetzt aber nicht mehr rückgängig machen kann...)
Vielen Dank im Voraus!!
10 Antworten
Den Straftatbestand "Beamtenbeleidigung" gibt es in unserem Strafgesetzbuch nicht. Du kannst deiner Lehrerin also an den Kopf werfen was du willst, es wird nie "Beamtenbeleidigung" sein, aber möglicherweise schon Beleidigung. Das StGB macht zwischen Beamten und "Normalsterblichen" keinen Unterschied. In deiner Mail kann ich auch nichts beleidigendes finden, eine andere Frage ist, ob du damit irgend etwas erreichst.
Ich meine, das ist noch keine Beamtenbeleidigung. Du hast sie nur zitiert und hast bestimmt "Zeugen" dafür, dass sie das gesagt hat.
Du hast keine Ausdrücke benutzt und hast ihr nur deine Meinung gesagt, das denke ich ist nicht strafbar..
Du hast sie nicht beleidigt, sondern nur deine Meinung geschrieben, wenn sie sich beleidigt fühlt, dann stimmt wahrscheinlich, was du geschrieben hast.
Erstens: Es gibt keine "Beamtenbeleidigung", sondern nur den Straftatbestand der Beleidigung, ob nun ein Beamter das Opfer ist oder jemand anders, spielt keine Rolle.
Als Beleidigung würde ich Deinen Text nicht weten. Du zweifelst IhreQualifikation an, aber nicht in beleidigender Weise.
Wenn das der text ist, sehe ich keine Beleidigung. Eher so eine art geistige Diärrhoe von Dir. Es musste wohl raus, oder?