Ab wann ist es Beamtenbeleidigung (beim Lehrer)?

10 Antworten

Den Straftatbestand "Beamtenbeleidigung" gibt es in unserem Strafgesetzbuch nicht. Du kannst deiner Lehrerin also an den Kopf werfen was du willst, es wird nie "Beamtenbeleidigung" sein, aber möglicherweise schon Beleidigung. Das StGB macht zwischen Beamten und "Normalsterblichen" keinen Unterschied. In deiner Mail kann ich auch nichts beleidigendes finden, eine andere Frage ist, ob du damit irgend etwas erreichst.

Ich meine, das ist noch keine Beamtenbeleidigung. Du hast sie nur zitiert und hast bestimmt "Zeugen" dafür, dass sie das gesagt hat.

Du hast keine Ausdrücke benutzt und hast ihr nur deine Meinung gesagt, das denke ich ist nicht strafbar..

Du hast sie nicht beleidigt, sondern nur deine Meinung geschrieben, wenn sie sich beleidigt fühlt, dann stimmt wahrscheinlich, was du geschrieben hast.

Erstens: Es gibt keine "Beamtenbeleidigung", sondern nur den Straftatbestand der Beleidigung, ob nun ein Beamter das Opfer ist oder jemand anders, spielt keine Rolle.

Als Beleidigung würde ich Deinen Text nicht weten. Du zweifelst IhreQualifikation an, aber nicht in beleidigender Weise.

Wenn das der text ist, sehe ich keine Beleidigung. Eher so eine art geistige Diärrhoe von Dir. Es musste wohl raus, oder?