Ab wann ist eine Stadt eine Stadt und kein Dorf mehr?

9 Antworten

Also in der Schweiz ist es eigentlich nur dann eine Stadt, wenn sie das Stadtrecht bekommen hat. Wobei es heutzutage die Unsitte gibt und sich die Gemeinden von der Grösse her als Stadt bestimmen. Ursprünglich wurde das Stadtrecht von den Oberen vergeben. Diese hatte steuerliche Vorteile. So durften Städte auch Weg und Brückenzoll verlangen und konnten auch einen Teil ihrer Steuereinnahmen behalten.

Während etwa in Dänemark die Untergrenze der Bevölkerungszahl bei einer städtischen Siedlung bei 200 Einwohnern liegt, sind es in Deutschland und Frankreich 2.000, in der Schweiz 10.000 und in Japan 50.000 Einwohner.

Auch heute noch ist das Überschreiten der Mindesteinwohnerzahl in den meisten Ländern nicht automatisch mit der Erhebung zur Stadt verbunden, sondern es bedarf eines ausdrücklichen Beschlusses einer höherrangigen Gebietskörperschaft, in Deutschland und Österreich der des Bundeslandes.

Gruß aus Hagen


WOLF1961  06.06.2009, 14:20

Danke für DH.

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Im Mittelalter wurde den Gemeinden nur dann der Stadtbegriff verliehen, sofern sie bestimmte Bedingungen einhielten. Es gab das Stadtrecht, welches eben diesen Städten neben dem Stadtbegriff verliehen wurde, z.B. das Marktrecht, das Recht auf Selbstverwaltung, die Freiheit der Stadtbürger, »Stadtluft macht frei.«, das Recht auf Besteuerung, Gerichtsbarkeit, die Aufhebung der Leibeigenschaft, das Zollrecht, und das Recht zur Einfriedung und Verteidigung. Durch das zuletzt erwähnte Stadtrecht wurde die scharfe Trennung zwischen Stadt und Umland verdeutlicht und die Einfriedung (meist als Stadtmauer) gilt als eines der drei räumlichen Kriterien, nach dem eine Gemeinde eine Stadt im historischen Sinn ist. Natürlich waren die so genannten Stadtmauern auch ein großer Erkennungswert, wenn es darum ging eine Stadt zu bestimmen. Die Stadt war klar gekennzeichnet und ganz klar durch benannte Erkennungswerte abgesteckt.

Dies hat sich bis heute teilweise verändert.

Es gibt aber auch zwei Kretereien, die sich mehr oder weniger bis in die heutige Zeit fortgesetzt haben. Diese nun im folgenden:

Es existiert ein Straßenkreuz oder ein Marktplatz als Schnittpunkt von Handel und Kultur, sowie als Orientierung der Stadt um einen Mittelpunkt.

Die Stadt ist geviertelt, wie schon im Schema des römischen Castrums zur militärisch - administrativen Gliederung der Stadt erkennbar.

Im folgenden auch eine kurze Erklärung, warum es scheinbar in Deutschland nicht so schwierig scheint eine „Stadt“ zu definieren und es in Deutschland so viele „Städte“ gibt:

Im Zuge von Industrialisierung und administrativen sowie politischen Reformen Anfang des 19. Jahrhunderts verloren viele Titularstädte (Städte mit Stadtrecht im obigen Sinne) an Bedeutung, z.B. durch den Abzug von Behörden und den Rückzug von Handwerk und Handel. Da dieser Bedeutungsverlust aber nicht automatisch zur Aberkennung des Stadttitels führte, gibt es heute in der Bundesrepublik viele Gemeinden, die als Städte gelten, jedoch weder eine städtische Formenwelt aufweisen noch städtische Funktionen ausüben. Ein weiterer, in seiner Aussagekraft ähnlich eingeschränkter Stadtbegriff ist der statistische, der nachstehend näher erläutert werden soll.

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  Der statistische Stadtbegriff 18945kgm32ibz4z

Mit Hilfe des statistischen Stadtbegriffs sollen ländliche Siedlungen von Städten abgegrenzt werden. Dazu wurde auf dem Statistischen Kongress 1860 in London die Vereinbarung getroffen, dass alle Gemeinden mit über 2.000 Einwohnern fortan als Städte gelten. Diese Regelung ist grundsätzlich noch heute gültig, doch ist diese Einteilung aufgrund erheblichen Wachstums der Weltbevölkerung, sowie regionaler und nationaler Unterschiede nur begrenzt verwendbar, wenn nicht sogar als unzeitgemäß einzustufen.

Während z.B. in Island Ansiedlungen von 20 Menschen als Städte bezeichnet werden, gilt in Japan der Begriff Stadt erst bei einer Bevölkerungszahl von 50.000. Diese enorme Spannweite soll durch die folgende Tabelle veranschaulicht werden.

Dies auf Deutschland angewandt würde das bedeuten, dass man von einer städtischen Siedlung erst dann spricht, wenn die Einwohnerzahl über 2.000 liegt, andernfalls spricht man von einer „Landgemeinde“.

In Deutschland wurde eine weitere Regelung zur statistischen Unterscheidung der Städte in so genannte Einwohnergrößenklassen vorgenommen, d.h.:

Städte mit einer Einwohnerzahl von 2.000 bis 5.000 gelten als Landstädte,

5.000 bis 20.000 gelten als Kleinstädte,

20.000 bis 100.000 gelten als Mittelstädte,

100.000 bis 1.000.000 werden als Großstädte bezeichnet,

Großstädte mit mehr als

einer Million Einwohner gelten wiederum als Millionenstädte.

Es gibt in Deutschland auch noch weitere statistische Regelungen und Erkennungswerte für Städte, die allerdings hier nicht noch extra angeführt werden sollen.

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  Der geographische Stadtbegriff

Die Stadt im geographischen Sinn ist eine Siedlung mit besonderen funktionalen, sozialgeographischen und physiognomischen (äußere Erkennungsmerkmale) Merkmalen:

1.

  Die Stadt zeichnet sich durch eine gewisse Größe aus, die sich u.a. in der Bebauungsdichte niederschlägt, ebenfalls muss eine geschlossene Ortsform vorliegen.

2.

  Es muss das so genannte Kern-Rand-Gefälle vorliegen, welches sich auf die Wohn- und Arbeitsstättendichte, die Lebenshaltungskosten und die Mietkosten bezieht.

3.

  Die Stadt ist funktional und sozial in verschiedene Bereiche gegliedert.

4.

  Städte besitzen einen Bedeutungsüberschuss gegenüber ländlichen Siedlungen, d.h. städtische Einrichtungen werden von Bewohnern des Umlands ebenso genutzt.

5.

  Durch den Punkt 4 ergeben sich auch andere Kennzeichen einer Stadt: Hohe Verkehrswertigkeit und hohe Verkehrsbündelung im Zentrum bzw. in der Stadt selbst.

6.

  Für moderne Städte gibt es ein weiteres Erkennungsmerkmal, welches allerdings nicht unbedingt angewandt werden muss: Ein hoher Anteil an Einpersonen-Haushalten und ein hoher Anteil an Kleinfamilien mit nur einem Kind.

http://www.referate10.com/referate/Geographie/13/Die-Definition-einer-Stadt-reon.php


Fritz64  06.06.2009, 09:49

Ein link hätte gereicht.

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Wenn diese Gemeinde beim Bezirk oder der Landesregierung die Stadtrechte beantragt und auch erhält.

Hat mit der Einwohnerzahl nicht unbedingt was zu tun.

Die kleinste Stadt Bayerns, Rothenfels, hat gerade 1.025 Einwohner.


Regenmacher  06.06.2009, 09:49

Eine der größten Gemeinden ohne Stadtrechte ist Großostheim mit 16.000 EW.

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Das ist der Fall, wenn eine Gemeinde beim Bezirk oder bei der Landesregierung die Stadtrechte beantragt und auch erhält. Einwohnerzahl ist dabei relativ unrelevant. Sie sollte nur meist über 1000 Einwohner liegen. Ausnahmen bestätigen die Regel.