Ab wann gilt man nach einer abgeschlossenen Ausbildung als wieder ungelernt?
Was passiert dann mit dem Zeugnis und dem IHK Prüfungszeugnis? Als Beispiel Beruf Einzelhandelskauffrau und Verkäuferin
5 Antworten
gar nicht wen man lange zeit aus dem Beruf ist müsste man zb erst mal wieder eine Arbeit machen um da wieder hereinzukommen!dafür kann es auch Schulungen geben!
Kann das eher sein das die ein wiederholungs-- Lehrgang meinten den unter den begriff finde ich nur Wiederholung zum lehrnen von der schule!
zb Das könnte ein auf frischungs Lehrgang /Kurs sein da sich in der zeit immer mal was ändert!
bzw Das durch das "Arbeitsamt" heist nur anders ist aber scheinbar eine Art Umschulung! Die man machen kann wen man 25-35 Jahre ist!'der eine Weiterbildung wen die hilfreicher wäre!(hab es aber nur überflogen und nach den beiden sachen hört es sich an )
Hier ein link der dir das besser beantworten könnte https://www.perspektive-wiedereinstieg.de/Inhalte/DE/Wiedereinstieg/Wiedereinstieg\_konkret/Qualifizierung/initiative\_zukunftsstarter\_erstausbildung\_fuer\_frauen\_und\_maenner\_im\_alter\_von\_25\_bis\_35\_jahren.html?view=pdf)
Aber einfach gesagt wurde da etwas einfach umbenannt und auf ein bestimmtes Alter reduziert !Den Umschulungen Ausbildung oder Weiterbildungen bzw Kurse um wieder in den Beruf einzusteigen gab es schon vor 2016!
Nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung ist man für immer in diesem Beruf "gelernt". Man ist dann Facharbeiter z.B. Industriemechatronicer o.ä. da man seinen Facharbeiterbrief bekommt. Bei Verkäufer müsste es ähnlich sein.
Ich frage nur weil ich bei einem Bildungsträger einer Umschulung gelernt habe Zugangsvoraussetzung u.a. Wiederungelernte
In einem anderen Ausbildungsberuf ...
Da staunste, was ? Du bist doch nur "gelernt" in deinem abgeschlossenen Ausbildungsberuf und nicht in allen Berufen der Welt ?!
Dann musst du klarere Fragen stellen. Die Antworten auch der anderen Leute zeugen von verschiedenem Verständnis deiner Frage ...
Gelernt ist gelernt. Die Ausbildung gilt ein Leben lang.
Gilt vielleicht in der Theorie so aber auch in der Praxis?
Ich frage nur weil ich bei einem Bildungsträger einer Umschulung gelesen habe Zugangsvoraussetzung u.a. Wiederungelernte
Im Zusammenhang mit dem Sozialgesetzbuch (Förderung) gelten diejenigen, die seit mehr als vier Jahren nicht mehr im ursprünglich gelernten Beruf gearbeitet haben, als Wieder-Ungelernte.
Das heißt Theorie ja Praxis nein oder wie soll ich das verstehen?
Eine abgeschlossene Ausbildung hat kein Verfallsdatum - das ist Fakt. Im Zusammenhang mit einer Förderung durch öffentliche Mittel, möchte man nicht, dass Berufswiedereinsteiger gegenüber Teilnehmern, die keine Ausbildung gemacht haben, benachteiligt werden. Deshalb gewährt man ihnen unter der Bezeichnung "Wieder-Ungelernte" eine Zugangsberechtigung.
Ich wusste garnicht das dies überhaupt passiert
Wäre mir jedenfalls neu
Naja ich habe bei einem Umschulungsträger gelesen für Wiederungelernte