Ab wann gilt das eine Jahr Zeit für die Führerschein Theorieprüfung?

2 Antworten

Hallo Annax

es sind 2 Jahre ab Anmeldung Fahrschule

Der Abschluss der Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

so steht es in der FeV

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV16.htm

was du meinst ist das Jahr, das zwischen der theoretischen und praktischen Prüfung liegen darf.

du musst also innerhalb von 2 Jahren nach Anmeldung in deiner Fahrschule deine zwei Prüfungen abgelegt haben

Sicherlich erst ab Antragsstellung. Wer weiß schon, wann du das erste mal in der fahrschule aufgekreuzt bist.