Ab wan kann man jemanden auf einem Roller mitnehmen?

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Mit Klasse AM,früher Klasse M für Kleinkrafträder bis 50 cm3,bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 45 Km/h,ältere Kleinkräfträder und die im Sinne der DDR Vorschriften,z.b. die Simson Schwalbe, dürfen regulär bis 50 Km/h und bis 60 Km/h.Dann darfst du jemand mitnehmen,ab 16 Jahren.Für Mofa,ab 15 Jahren,brauchst du keinen Führerschein,nur Prüfbescheinigung.Du bist dann auch nicht in der Probezeit.Das Kleinkraftrad muss für 2 Personen zugelassen sein.Mofa ist nur für eine Person zugelassen.Ob das Mofa nun aussieht wie ein Roller oder nicht ist egal.Roller ist nur eine Bauform ,keine Führerscheinklasse.Mofa darf nur bis 25 Km/h.Du darfst nur ein Kind unter 7 Jahren auf dem Mofa mitnehmen wenn du mindestens 16 Jahre alt bist.Zudem muss da ein befestigter Kindersitz mit Fußstützen angebracht sein.

Vereinfacht gesagt : Mofa fahren ist nur für eine Person gestattet.Kinder unter 7 Jahren darf man erst ab 16 Jahren mitnehmen.


ginatilan  23.06.2013, 17:48

.Kinder unter 7 Jahren darf man erst ab 16 Jahren mitnehmen.

kannst du mir das Gesetz dazu verlinken, oder einfach nennen?

in der FeV steht da nämlich nur:

  1. einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV04.htm

nirgends steht da was von einem Mindestalter ab wann man das darf!

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Mephistoles  23.06.2013, 22:53
@ginatilan

http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_10.php

(2) Die erforderliche körperliche und geistige Eignung ist vor Erteilung der ersten Fahrerlaubnis, die nach Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb, Nummer 7 Buchstabe b, Nummer 8 Buchstabe b, Nummer 9 Buchstabe b, c, d oder e erworben wird, durch Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nachzuweisen.

(3) Das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeugs, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, beträgt 15 Jahre. Dies gilt nicht für das Führen eines motorisierten Krankenfahrstuhls nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h durch behinderte Menschen.

(4) Wird ein Kind unter sieben Jahren auf einem Mofa nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 mitgenommen, muss der Fahrzeugführer mindestens 16 Jahre alt sein.

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Mephistoles  24.06.2013, 09:02
@ginatilan

Bitte.Das steht auch nicht überall.Es steht auch nicht auf jeder Seite die sich mit dem Thema Fahrerlaubnis auseinandersetzt das ein Minderjähriger alleine einen PKW fahren darf unter bestimmten Umständen,ich meine nicht in Notfällen, oder das man nicht nur zur MPU " darf " wenn man schon einen Führerschein hat.

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Jonny0511 
Beitragsersteller
 23.06.2013, 15:34

Oke danke die Antwort war sehr Hilfreich:)

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Mephistoles  23.06.2013, 16:04
@Jonny0511

Bitte.Ob du mit 16 Jahren den AM Führerschein machst bis 45 bzw 60 Km/h oder direkt den A1 bis 125 cm3 und bis 11 KW/ 15 Ps solltest du dir überlegen.Seit Januar 2013 ist die Höchstgeschwindigkeit von 80 Km/h für Minderjährige gefallen.Die dürfen jetzt so schnell wie die Leichtkrafträder es hergeben.Allerdings ist der klasse A1 Führerschein nicht billig und man ist damit in der Probezeit.Was es genau kostet liegt an einen selber und an der Fahrschule.Nicht jede ist gleich teuer oder billig.

http://www.schwalbennest.de/index.php?option=com_content&task=view&id=45&Itemid=95

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Führerschein a1

ab 16

Kostenpunkt ca. 800 - 1200 €

LG

Auf einem Mofa mit der Prüfbescheinigung niemals.

Du brauchst mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM [ab 16] und ein Kleinkraftrad.

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