A1, Umstieg auf A2. Frist verkürzen?

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oder besitze ich A2 nur, muss aber bis Fristablauf, also dem 12.07.2015 warten um Fahren zu dürfen?

Nur weil die die Prüfung bestanden hast besitzt Du noch keine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis hast Du erst wenn sie Dir ein einem Verwaltungsakt erteilt wird.

Und dieser Verwaltungsakt ist in dem Fall die Aushändigung des Führerscheins. Die Fahrerlaubnis wird Dir in dem Moment erteilt indem der Mitarbeiter der Führerscheinstelle Dir (frühestens am 12.07.2015 ) den neuen Führerschein in die Hand drückt.