538 Job - Kündigung?

1 Antwort

Wenn bei dir die gesetzliche Kuendigungsfrist gilt, muss deine Kuendigung zum 31. August spaetestens am 2.August beim Arbeitgeber zugehen (wenn das Buero dort regelmaessig auch samstags geoeffnet ist, reicht auch noch ein Zugang am 3. August).

Dein Gehalt muss waehrend des Betriebsurlaubs weiter gezahlt werden, wenn du dann nicht eingesetzt werden kannst.