3lehrjahr und in der Berufsschule viele fehltage darf ich die schriftliche Prüfung trotzdem machen
ich bin im dritten Lehrjahr und mache eine Ausbildung zur Friseurin, wegen Krankheite war ich in der Berufsschule im dritten Jahr jetzt oft krank. Darf jch die schriftliche Prüfung trotzdem machen hab trotzdem gute Noten
3 Antworten
Kommt wohl ein bissl auf die Ausbildung und die Vorschriften drauf an.
Ich war damals in der dualen Ausbildung auch lange krank (im Endeffekt auch abgebrochen, weil berufsunfähig) und mir wurde damals gesagt (von der IHK), dass ich def. in die Verlängerung müsste, wenn ich mehr als 10% der Tage (Arbeits- und Schulzeit zusammen) fehlen würde.
Mein Schnitt war zu dem Zeitpunkt bei 1,4....
hätte die allerdings nicht interessiert.
Würde ich die Voraussetzungen für eine Verkürzung generell erfüllen, könnte ich dann aber nach 3 Jahren ganz normal die Prüfung machen, da ich von der Verlängerung auf eingentlich 3,5 Jahre bei guten Leistungen wiederum die Prüfung ein halbes Jahr vorziehen könne.
Hast du allgemein viele fehltage gehabt oder nur in der schule?
Wenn du für die Fehltage Atteste hast, spricht nichts dagegen.
Die schule möchte kein Attest sondern so ein schrieben vom Betrieb es ist aber jeder fehltag in der schule entschuldigt, hab auch keine Abmahnung oder sonstiges bekommen aber eine Schülerin meinte,, du wirst die Prüfung bestimmt nicht machen dürfen,, das hat mir jetzt bisschen Angst gemacht
Wenn Du,Dir das zu traust warum nicht. Es sei denn die Frisörkammer beanstandet es. Wie lange hast DU denn gefehlt?
Wenn Du belegen kannst das Du Krank warst.Kann ich mir nicht vorstellen das Du sie nicht machen kannst.Viel Glück
Ich zweit und dritte Lehrjahr um die dreißig fehltage in der schule, bei der Arbeit hab ich kaum fehltage wurde dummerweise immer krank wenn ich Schule hatte -.-