2,5 Durchschnitt für Oberstufe?
Ich gehe auf eine Gesamtschule in NRW und besuche zur Zeit die 10.Klasse. In Mathe habe ich momentan eine 4+, in Englisch eine 2+ und in deutsch eine 3- (alle E-Kurs). In Chemie steh ich momentan auf eine 2 (G-Kurs). Meine Frage ist, ob man einen bestimmten Notendurchschnitt erlangen muss um in die Oberstufe zu gelingen. Es geht nämlich das Gerücht bei uns herum, dass man mindestens einen 2,5 Durchschnitt braucht (Hauptfächer + Nebenfächer zusammengezählt). Stimmt das? Oder müssen nur die Hauptfächer gut sein bzw. ausgeglichen sein wenn eine 4 vorhanden ist? Danke im voraus.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das Gerücht ist falsch!
Die drei E-Kurse + Wahlpflichtfach müssten mindestens alle "befr." sein und der eine G-Kurs "gut".
Man kann bei den E-Kursen aber eine Note max. "ausr." durch ein "gut" in einem andereren Fach dieser Gruppe wieder ausgleichen. (also z.B. keine 5!)
Man darf aber statt dessen auch vier E-Kurse haben. Dann braucht man eben in allen vier E-Kursen nur ein "befr." haben und es gelten die obigen Ausgleichsregeln.
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Bei den übrigen Fächern können max. zwei 4en und eine 5, also z.B. auch drei 4en, jeweils durch andere Fächer mit "gut" oder besser ausgeglichen werden. Die anderen Fächer dürfen hier aber auch E-Kurse sein, die noch nicht zum Ausgleich verwendet wurden.
Ein bischen kompliziert, ich weiss. Dann liess halt langsam und abschnittweise und mal Dir das vielleicht ein bischen auf. Viel Spass!
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Frag mal deinen Koordinator, der weiss es genau!
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Schau mal hier:
(4) Eine Schülerin oder ein Schüler der Gesamtschule oder der Sekundarschule nach § 20 Absatz 5 oder 6 erwirbt mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe und setzt die Schullaufbahn dort in der Einführungsphase fort, wenn sie oder er in mindestens drei Fächern am Unterricht auf Erweiterungsebene teilgenommen hat und folgende Voraussetzungen erfüllt
Die Schülerin oder der Schüler hat
- in den Fächern mit Unterricht auf Erweiterungsebene und im Fach des Wahlpfiichtunterrichts mindestens befriedigende, im Fach mit Unterricht auf der Grundebene mindestens gute sowie
- in den anderen Fächern mindestens befriedigende Leistungen erzielt.
usw.
weiterlesen unter 4) bitte hier: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=5282785,44