Der Fall:
Eine alleinerziehende Mutter lebt mit ihren beiden Söhnen von Hartz IV.
Der jüngere Sohn (16J.) ist Schüler. Der ältere Sohn (19 J.) hat im August eine Ausbildung begonnen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen gehört der 19-jährige mit eigenem Einkommen (750,- EUR) nicht mehr zu der Bedarfsgemeinschaft.
Da er jedoch weiterhin im Haushalt lebt ist nun die Frage, welchen Betrag der Auszubildende von seinem Einkommen behalten darf.
Meine eigene Recherche hat zu folgendem Ergebnis geführt:
Freibetrag Erwerbseinkommen:
100,- EUR vom Bruttoeinkommen zzgl. 20 % vom Restbetrag.
Berechnung:
750,- EUR - 100,- EUR = 650,- EUR
20% von 650,- EUR = 130,- EUR
Demnach ergibt sich ein Freibetrag von 230,- EUR (100,- € + 130,-€)
Einkommen 750,- EUR - 230,- EUR Freibetrag = 520,- EUR Einkommen, das vom Jobcenter angerechnet wird?
Ist diese Berechnung soweit richtig?
Zudem kann der Auszubildende offensichtlich Fahrtkosten und andere Aufwendungen in Abzug bringen.
So richtig verstanden habe ich leider nicht die Erklärungen zu:
- Grundfreibetrag von 3.100,- EUR für volljährige Personen
- Rücklagen für das Alter
Entsprechende Aussagen habe ich hier gefunden:
https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/4-einkommen-und-vermoegen.html
Zusammenfassung:
- Berechnet das informierte Jobcenter den Freibetrag von 230,- EUR automatisch oder muss diesbezüglich ein Antrag gestellt werden.
- Bekommt der volljährige Sohn ebenfalls einen Bewilligungsbescheid, da er nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehört.
- Erhält der Sohn Auskunft, wenn die Mutter ihm Einsicht in den aktuellen Bewilligungsbescheid verweigert?
- Welche Möglichkeiten kann/sollte der Sohn nutzen um möglichst viel von seinem Einkommen als Auszubildender behalten, bzw. in die private Altersversorgung anlegen zu können?
- Wie genau verhält es sich mit dem Grundfreibetrag von 3.100,- EUR. Kann dieser Betrag geltend gemacht werden - wenn ja, wie?
- Welchen Status hat der erwachsene Sohn in dieser Gemeinschaft?
Für sachdienliche Hinweise bedanke ich mich im Voraus!
Danke, also zahlt das Jobcenter auch eine mögliche Heizkostennachzahlung vom Vermieter?