2 Nebenjobs in der Ausbildung?

6 Antworten

Unabhängig davon, ob das rechtlich überhaupt möglich ist, solltest zu allererst deinen Ausbildungsbetrieb um Erlaubnis fragen, ob du prinzipiell einen Nebenjob ausüben darfst. Meistens erlauben die Ausbildungsbetriebe das, solange deine Leistungen nicht darunter leiden. Ich persönlich denke, dass bei zwei Nebenjobs die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist, dass du ein Okay von deinem Chef bekommst, da das Risiko besonders hoch ist, dass du Schule und Ausbildung nicht geregelt bekommst. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass deine Einkünfte im schlechtesten Fall versteuert werden können. Überleg' dir besser noch ein mal, ob du wirklich drei Jobs annehmen möchtest.

Auch wenn ich deine Frage nicht beantworten kann, möchte ich nur sagen das die Antworten hier echt unnötig sind. Sie hat gefragt ob das geht, dass man zwei Minijobs haben kann, ohne das etwas versteuert wird und nicht was der Chef dazu sagt oder ob sie sich auf ihre Ausbildung konzentrieren soll. Für manche Menschen ist die Vergütung in der Ausbildung zuwenig, dass man davon leben kann z.B. wenn man alleine lebt. Also bitte antwortet lieber auf die Fragen hier oder lasst es. Unnötige Kommentare können hier niemanden helfen. Danke

Dazu musst Du Deinen Chef befragen. Gibt er sein Einverständnis, kannst Du einen Nebenjob ausüben, wenn nicht, darfst Du es nicht.

Eine Berufsausbildung wird in der Regel als Vollzeitjob angesehen,und der Hauptzweck ist das Erlernen eines Berufes,deshalb sollte sich ein Auszubildender in erster Linie auf die Ausbildung konzentrieren und auf einen (sehr)guten Abschluß hinarbeiten.

Die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen,muss aber vor der Aufnahme der Tätigkeit mit dem Ausbilder/Arbeitgeber besprochen werden.

Wenn der Ausbilder/Arbeitgeber der Meinung ist,dass die Nebentätigkeit nicht mit der Ausbildung zu vereinbaren ist,kann er auf Grund seiner Fürsorgepflicht die Aufnahme der Nebentätigkeit verbieten.Das gilt natürlich auch für eine zweite Nebenbeschäftigung.

Hallo Chrisey, warst du schonmal beim Finanzamt ? Ich hatte mal ein ähnliches Problem: Seit einem Jahr hatte ich nebenberuflich als Thekenkraft gearbeitet und dann noch im Verkauf (Nebenberuflich) hieß also, dass ich Steuern zahlen muss, da ich über 450€ verdient habe. So: Danach habe ich ein Praktikum angefangen (120€ monatl. ) und den Job im Verkauf aufgegeben. Mit dem Praktikum und den Job als Thekenkraft hatte ich also zwei Jobs, kam aber nicht auf über 450€ ... das Finanzamt sagte mir nun dass ich die Steuerklasse 6 beantragen solle, was irrsinnig ist, weil ich dann den Nebenjob aufgeben könnte (Steuerklasse 6 zahlt man am meisten Steuern ... 80% glaube ich) nach einem großen hin und her wurde ich dann doch von den Steuern befreit.

Also besuch lieber mal das Finanzamt oder frag doch mal im BIZ nach, die können dir bestimmt auch helfen.