1.Kündigung-und 2. fürsorgliche Kündigung?

2 Antworten

Das bedeutet, dass sie dich auf alle Fälle loswerden wollen. Und falls die erste Frist nicht funktioniert, hat man vorsichtshalber noch eine zweite.


fraka007 
Beitragsersteller
 02.10.2024, 04:55

naja das erste gilt jetzt aber nicht mehr oder ? ....Was wäre denn gewesen, wenn ich schon wieder eine neue Arbeit gehabt hätte und den AV zum ersten KÜndigungsschreiben ab 16.10 unterschrieben hätte ?

ErsterSchnee  02.10.2024, 16:16
@fraka007

Was genau ist daran so schwer zu verstehen? Wenn Sie dich nicht zum 15.10. loswerden, dann schmeißen sie dich halt zum 31.10. raus.

wenn ich schon wieder eine neue Arbeit gehabt hätte und den AV zum ersten KÜndigungsschreiben ab 16.10 unterschrieben hätte ?

Dann hättest du ja nicht geklagt.

fraka007 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 06:44
@ErsterSchnee

Naja doch.... man kann ja eine neue Arbeit annehmen , trotz Klage..... ich werde ja vom Amt auch gedrängt, mich zu bewerben......

Wie oft kann sie denn das Spielchen machen....also Kündigung verlängern?

fraka007 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 06:45
@fraka007

Also die Klage ging ja am 17.9. weg ....und ich muss mich ja sofort arbeitssuchend melden..... und das Amt fordert ja sofort Bewerbungen.......

ErsterSchnee  04.10.2024, 09:00
@fraka007

Du klagst doch aber auf Weiterbeschäftigung.

Warum also sollte man das machen, wenn man gar nicht weiterarbeiten KANN, weil man schon einen anderen Job hat?

Und die Kündigung ist nicht verlängert worden.

Such dir bitte einen Anwalt, der dir erklärt, was genau da gerade passiert und was du tust.

Man geht sicher, dass Fristen im Zweifel eingehalten werden


fraka007 
Beitragsersteller
 01.10.2024, 18:27

aber dann muss ich nochmals eine Klage einleiten ?