1.Kündigung-und 2. fürsorgliche Kündigung?
Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen, was das bedeutet ?
Ich habe am 12.9. eine KÜndigung erhalten:
" hiermit kündigen wir das mit lhnen bestehend Arbeitsverhältnis fristgemäß zum
15.10.2024 hilfsweise zum nächstmögliche Termin."
außerdem wurde mir sofortiges Hausverbot und Freistellung ausgesprochen.
Ichhabe eine KÜndigungsschutzklage eingeleitet.
Heute erreicht mich wieder ein Schreiben mit den Worten:
" hiermit kündigen wir das bereits am 12.09.2024 gekündigte Arbeitsverhältnis mit
lhnen höchtsvorsorglich nochmals um 31.10.2024.
Die bereits ausgesprochen Freistellung unter Abgeltung von Überstunden und
Urlaub bleibt bis zum 31.10.2024 bestehen."
Was bedeutet das ??
2 Antworten
Das bedeutet, dass sie dich auf alle Fälle loswerden wollen. Und falls die erste Frist nicht funktioniert, hat man vorsichtshalber noch eine zweite.
Was genau ist daran so schwer zu verstehen? Wenn Sie dich nicht zum 15.10. loswerden, dann schmeißen sie dich halt zum 31.10. raus.
wenn ich schon wieder eine neue Arbeit gehabt hätte und den AV zum ersten KÜndigungsschreiben ab 16.10 unterschrieben hätte ?
Dann hättest du ja nicht geklagt.
Naja doch.... man kann ja eine neue Arbeit annehmen , trotz Klage..... ich werde ja vom Amt auch gedrängt, mich zu bewerben......
Wie oft kann sie denn das Spielchen machen....also Kündigung verlängern?
Du klagst doch aber auf Weiterbeschäftigung.
Warum also sollte man das machen, wenn man gar nicht weiterarbeiten KANN, weil man schon einen anderen Job hat?
Und die Kündigung ist nicht verlängert worden.
Such dir bitte einen Anwalt, der dir erklärt, was genau da gerade passiert und was du tust.
Man geht sicher, dass Fristen im Zweifel eingehalten werden
naja das erste gilt jetzt aber nicht mehr oder ? ....Was wäre denn gewesen, wenn ich schon wieder eine neue Arbeit gehabt hätte und den AV zum ersten KÜndigungsschreiben ab 16.10 unterschrieben hätte ?