19J, Zuhause rausgeflogen, Ausbildung, WAS TUN?

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Du gehst zum Jugendamt. Auch wenn Du 19 bist, sind Deine Eltern noch Unterhaltspflichtig. Bei dem Jugendamt kannst Du Dich beraten lassen, wie Du aus der Situation wieder ruaskommst. Es gibt ausreichend auch finanzielle Möglichkeiten um Dir zu helfen.

Beantrage Berufsausbildungsbeihilfe und such dir eine bezahlbare Unterkunft. Lehrlingsheim oder WG oder betreutes Wohnen. Irgendwie krieg ich das nicht auf die Reihe: Sehr beliebt und zu Hause bist du das scheinbar nicht. Woran das wohl liegt?


CivicDeejay91 
Beitragsersteller
 14.11.2010, 12:01

Dann lies bitte mal Das in Klammern in meiner Hauptfragestellung. So und das Nächste... lies mal bitte aufmerksamer: Ich hab doch schon gesagt, dass ich BAB nur beantragen kann, WENN ich schon eine eigene Wohnung hab - Ich könnte die Wohnung allerdings höchstens einen Monat bezahlen - und dann ist der Antrag noch nicht mal durch...

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du kannst wohngeld beantragen..ausbildungsbeihilfe..und dein kindergeld bekommst du auch

Danke für eure schnellen Antworten.

Also ich hatte mich schonmal drum gekümmert, da hieß es, ich solle BAB benatragen. Das hatte ich gemacht, allerdings wurde der Antrag abgelehnt - und zwar mit der Begründung, dass ich BAB nur beantragen kann, wenn ich eine eigene Wohnung hab. Komisch, es wurde mir vorher extra empfohlen, WEIL ich noch KEINE eigene Wohnung hab. Behörden halt :/

Dann wollte ich Hartz IV als "Beihilfe" beantragen, jedoch geht das nur, wenn die Eltern mitspielen. Die wollen allerdings NICHTS unterschreiben oder ausfüllen.

Und hier fängt mein Problem an...

Ich könnte das Geld für eine eigene Wohnung(1 Monat) grad so vorschießen, da ich mit Sparbuch und nächstem Lehrgeld ca. 900 - 1000€ hätte. Dann wär ich alerdings echt pleite und bräuchte unbedingt Unterstützung.

Versteht ihr mein Problem jetzt besser?

Gruß, Deejay

Deine Eltern sind unterhaltspflichtig. Wenn sie dir nicht ausreichend Geld geben können, so steht dir doch zumindest das Kindergeld zu, dass das Amt dir überweisen kann, damit deine Eltern keinen Zugriff darauf haben. Wenn das Geld dann immer noch nicht reicht, hast du Anspruch auf Wohngeld, bzw. auf Aufstockung nach Hartz IV.