14-jährige hat Beziehung mit viel älterem Mann?

18 Antworten

das mit der anzeige solltest du dir noch mal ueberlegen, ganz so simpel wie du denkst, ist die rechtslage da nicht.

davon abgesehen: ist nicht das problem ein ganz anderes, wenn deine tochter sich seit einiger zeit ritzt und deshalb in therapie ist? liegt moeglicher weise sowas wie ein vaterkomplex vor?

jetzt mit dem vorschlaghammer "verbot" und "anzeige" zu kommen, wird deiner tochter ganz sicher nicht helfen. es waere meiner ansicht nach sinnvoller, wenn du sie ernst nimmst und diese beziehung auch und mal in ruhe mit ihr ueber (z.b.) verhuetung sprichst, die ernsthaftigkeit der beziehung und besser noch, den mann auch gleich ein bisschen kennen lernst.

Hallo huelsenfrucht69,

natürlich ist das ein Schock für ein Elternteil wenn man so etwas erfährt oder mitbekommt. ABER vielleicht mag ihre 14 jährige Tochter ältere Männer?! (Fetisch). Trotzdem ist sie dafür zu Jung. Vielleicht ist sie auch nur in einer Phase? 

Um das zu kontrollieren ob es ihr besser geht oder schlechter geht wenn sie sich mit diesem Mann trifft, könnte man an der Selbstverletzung erkenne.

Falls sie es im Moment nicht macht, vielleicht ist es dann auch wieder "ok". Ich will nicht sagen gut. 

Sie könnten ja auch mal mit ihrer Tochter darüber reden. 

Ich selbst kenne ältere Menschen die in einer Beziehung sind oder gar Verheiratet wo ein Altersunterschied von fast 15 Jahren besteht.

Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen, 

und kleine Sache am Rande. NICHT ANZEIGEN

Vielleicht wenn sie sich dann wirklich heimlich Treffen könnte dann wirklich etwas schlimmes passieren. Man weiß ja nie.

Lg,

Stanley


AssassineConno2  13.06.2016, 12:30

Anzeigen kann er. Aber entweder man nimmt ihn dann nicht ganz ernst oder der Staatsanwalt schreddert das weil nichts verbotenes vorliegt.

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"mir ist auch bekannt das solche Beziehungen verboten sind. Ich werde den Mann auch anzeigen. "

wenn sie keinen sex hatte ist die beziehung nicht verboten. da würde eine anzeige dann nicht viel bringen

hier mal der text dazu:


Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren ist für Jugendliche und Erwachsene verboten, wenn dabei eine Zwangslage ausgenutzt wird. Für Volljährige ist Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren nicht erlaubt, wenn Entgelt geleistet wird. Bei einem Vergehen kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verhängt werden. Ebenfalls strafbar ist Sex mit Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn Personen über 21 Jahre dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen.



AssassineConno2  13.06.2016, 12:32

auch wenn sie Sex haben ist es nicht verboten solange sie dafür keine Geschenke oder dergleichen bekommt (wie du selbst zitiert hast).

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martinzuhause  13.06.2016, 13:02
@AssassineConno2

sie ist aber in psychologischer behandlung. da kann man denn auch vermuten das er das ausnutzt. das kann man da auf jeden fall vermuten

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Kandahar  13.06.2016, 13:10
@martinzuhause

Möglicherweise findet sie bei ihm ja gerade das, was sie vermisst. Anstelle der Mutter würde ich den Kontakt zu dem Mann suchen und mit ihm sprechen. Das wäre auf jeden Fall einen Versuch wert und weniger sinnlos, als gleich zur Polizei zu rennen.

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Kennst Du den Mann und ist es für Dich völlig ausgeschlossen, dass er vielleicht Deiner Tochter sogar guttut?

14 ist jung, ja, und 10 Jahre Altersunterschied sind in dem Alter beträchtlich.

Aber wenn der Mann Deine Tochter nicht nur als "Frischfleisch" ausnutzt (oder als Loverboy sie vielleicht sogar in die Prostitution bringen will), sondern auch genauso liebt wie Deine Tochter ihn, dann könntest Du um Dich herum zwei Leute massiv seelisch verletzen, wenn Du sie trennst.

Ich habe jedenfalls im Bekanntenkreis erlebt, dass ein 15jähriges Mädchen sich in einen fast doppelt so alten Mann verliebt hat. Das ist schon Jahrzehnte her, und damals hat man das zwar merkwürdig gefunden und es gab natürlich Getuschel, aber man ist damals noch nicht gleich mit der Gesetzeskeule gekommen. In diesem Fall war es gut: Die beiden haben irgendwann geheiratet und Kinder bekommen.

Wie schlimm wäre es -für beide- gewesen, wenn man die beiden zwangsgetrennt hätte.

Also versuche, den Mann kennenzulernen und einzuschätzen. Und wenn Du meinst, dass er für Deine Tochter schädlich ist, dann rede mit ihm, aber zeige ihn nicht an. Überlege Dir, was Du auch Deiner Tochter damit antun würdest.

Übrigens: Du irrst Dich, wenn Du sagst, dass solche Beziehungen verboten sind. Verboten wäre die Beziehung nur dann, wenn der Mann die ihm gegenüber fehlende Fähigkeit Deiner Tochter zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt. Also: Haben die beiden überhaupt Sex? Und wenn ja, kann Deine Tochter entwicklungsbedingt darüber noch nicht selbst entscheiden?

Außerdem bedarf es für eine Strafbarkeit des Antrags der Erziehungsberechtigten - von sich aus würde der Staatsanwalt nicht tätig werden.

Also: Auch das Gesetz liefert genug Spielraum, um den Besonderheiten des individuellen Falles gerecht zu werden.

Das solltest Du auch tun und nicht im Sinne Deiner Moralvorstellungen, sondern im Hinblick auf das seelische Wohl Deiner Tochter handeln oder unterlassen. Liebe ist auch in jungem Alter ein schützenswertes Gut. 

Was die richtige Entscheidung ist, kann man hier als Außenstehender ohne nähere Kenntnis der Beteiligten nicht sagen.

Die sexuelle Selbstbestimmung beginnt in Deutschland mit 14 Jahren.

Die reine nicht sexuelle Beziehung ist nicht verboten, und die sexuelle auch nicht, solange er keine Zwangslage ausnutzt.

Da Du offensichtlich keine Beziehung zu Deiner Tochter hast, wird sie Dich noch häufiger hilflos hinterlassen.

§ 182
Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder

2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine
Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen
lässt.

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur
sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag
verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des
besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein
Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe
nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des
Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der
Tat gering ist.