125 auf der Autobahn erlaubt?
Darf man mit einer 125er (Motorrad) auf der Autobahn fahren?
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/paule312/1656933034444_nmmslarge__0_2414_5304_5304_279cb84e7aed2202d18daca4bf4347a8.jpg?v=1656933035000)
Ja, alle Fahrzeuge die eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60kmh eingetragen haben dürfen auf die Autobahn.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/gri1su/1670043353355_nmmslarge__8_0_169_169_3b8b1b59757d488ec936c4fd216cc58d.jpg?v=1670043353000)
Du darfst jedes Fahrzeug auf der Autobahn bewegen, welches bauartbedingt mit Strassenzulassung mindestens 60 km/h bringt - und du die erforderliche Lizenz dafür hast.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Flausen/1567404742472_nmmslarge__0_0_750_750_4c647be2c530172f183f658b91e0d5e4.jpg?v=1567404742000)
Selbstverständlich. Sogar mit einem 50ccm Kleinkraftrad.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/migebuff/1465140411952_nmmslarge__118_1_474_474_8603ad02e8e74f5bd9be978aadcd5324.jpg?v=1465140412000)
Wie schnell darf denn ein Kleinkraftrad fahren, damit es noch als KKR zählt?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/migebuff/1465140411952_nmmslarge__118_1_474_474_8603ad02e8e74f5bd9be978aadcd5324.jpg?v=1465140412000)
§ 2 FZV:
Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind
11. Kleinkrafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und folgenden Eigenschaften:
a) zweirädrige Kleinkrafträder:
mit Verbrennungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm 3 beträgt, oder mit Elektromotor, dessen maximale Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Flausen/1567404742472_nmmslarge__0_0_750_750_4c647be2c530172f183f658b91e0d5e4.jpg?v=1567404742000)
Das was heute Kleinkraftrad genannt wird, war ursprünglich ein Mokick.
Schau mal hier:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kleinkraftrad
Die Klasse der ungedrosselten 50er war in den 70-80ern interessant.
Beispiel: Hercules K50
![](https://images.gutefrage.net/media/user/migebuff/1465140411952_nmmslarge__118_1_474_474_8603ad02e8e74f5bd9be978aadcd5324.jpg?v=1465140412000)
Ja, ist bekannt. Und seit 1984 sind diese Fahrzeuge keine Kleinkrafträder mehr, sondern vollwertige Krafträder. Siehe §76 Nr 6 FeV:
6. § 6 Absatz 1 zur Klasse A1
Als Krafträder der Klasse A1 gelten auch
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm 3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind (Kleinkrafträder bisherigen Rechts)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Enowyn/1605399812110_nmmslarge__0_0_1680_1680_f6cdbea606a9c665e855d7f0bed5e4f9.jpg?v=1605399812000)
Ja richtig, alles was über 61 km/h fährt und eine Straßenzulassung hat, darf da fahren. Macht zwar nicht allzu viel Spaß, da Du die ganze Zeit hinter LKWs umher tuckerst, aber es ist auf jeden Fall besser. :D Landstraße macht ja eh mehr Spaß :)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Darf man. Aber die Reine Freude ist es nicht, in der Reihe der Lastwagen mitzufahren, und das Überholen mit 15 PS ist nicht einfach.
*61kmh