11. Klasse wiederholen trotz Ausbildungsplatz?

2 Antworten

Hallo,

teilweise steht im Ausbildungsvertrag eine Bedingung (z.B. bestandener schulischer Teil der Fachhochschulreife).

Im Übrigen gibt es bei Beginn der Ausbildung eine Probezeit (fast immer 3 oder 4 Monate). Der Ausbildungsbetrieb kann den Vertrag ohne Begründung beenden. Am besten beim Betrieb konkret nachfragen, ob der Ausbildungsbeginn davon beeinflusst wird. Für den Ausbildungsbetrieb ist entscheidend, ob man die gesamte Ausbildung voraussichtlich erfolgreich meistern wird. Fehlende Motivation zum Lernen kann Zweifel am erfolgreichen Abschluss wecken.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich wäre auch als dein Lehrer erstaunt sogar noch vor Ende des ersten Halbjahres von dir zu hören, dass du jetzt schon weißt, dass du sitzen bleiben könntest. Hättest kein Problem, wenn du dich jetzt nicht hängen lässt, sieht auch besser im Lebenslauf aus.