§ 224 StGB und § 226 StGB?

2 Antworten

Durch Gift wird doch auch ein dauerhafter Körperschaden zugefügt

Nicht zwangsläufig. Es gibt auch Gifte, die vom Körper wieder ausgeschieden werden können. Klassisches Beispiel: Alkohol.

Deswegen ist es auch erstmal "nur" eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB, weil eine dauerhafte Schädigung kein Automatismus ist.

§ 226 StGB fordert aber eben einen dauerhaften Schaden.

Durch Gift kann ein dauerhafter Körperschaden zugefügt werden, aber da man nicht allgemein sagen kann, dass Gift einen dauerhaften Körperschaden zufügt(bspw. Alkohol) ist es nicht automatisch eine dauerhafter Schädigung.

Ob durch Gift ein dauerhafter Körperschaden zugefügt wurde kommt auf dem Einzelfall an.