Vater bekommt jedes zweite Wochenende das Kind
Mein Ex Partner und ich haben eine gemeinsames Kind und sind nun getrennt.
ich habe ihn angeboten das Kind jedes zweite Wochenende zu ihm zu bringen
Er möchte jedes Wochenende,aber ich will mein Kind auch am Wochenende haben wie findet ihr das?
er hat umgangsrecht und ich das volle Sorgerecht
Jedes zweite Wochenende *
7 Antworten
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Dann hat er auch das Recht das Kind jedes Wochenende zu sehen.
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Du hast das Kind ja offenbar die anderen 5 Tage in der Woche?
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Bin den ganzen Tag arbeiten haben abends 2-3 Stunden gemeinsam wie soll ich mit ihr da was unternehmen?
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Dann frag doch deinen Ex ob du das Kind mal an einem WE haben kannst.
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Sie sieht es sogar noch öfters. Mo-Fr und jedes 2. Wochenende.
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tja dann reicht ihr ja mo-fr, der kv nimmt jedes we, dass ist fair
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Das steht da nicht.
er hat umgangsrecht und ich das volle Sorgerecht
Er soll froh sein, wenn sie ihm das Kind immer bringt.
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Habe ich bearbeitet inzwischen. Umgangsrecht natürlich und daraus ergibt sich eben das Recht und sogar die Pflicht dazu. Offenbar ist es auch "nur" jedes zweite Wochenende wodurch ich jetzt kein Problem für die FS sehe.
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Er will es aber jedes Wochende und bringen soll sie das Kind auch noch.
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Die FS hat das komplett falsch dargestellt eingangs. Er hat dazu natürlich noch kein Recht. Er könnte es sich aber einklagen. Er hat nicht verlangt, dass sie das Kind bringt sondern sie hat es ihm angeboten.
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Dann findet einen Mittelweg. Er hat ein Recht darauf das Kind zu sehen. Du hast das ja offenbar den Großteil des Monats. Findet einen Mittelweg.
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Ihr müsst gemeinsam eine gute Lösung für das Kind finden. Wenn ihr euch nicht einigen könnt, muss das Familiengericht entscheiden.
Aus meiner Perspektive hat jedes Elternteil das Recht auf Freizeit mit dem Kind und ich finde daher eine Aufteilung der Wochenenden fair.
Allerdings solltest du dem Vater schon Angebote auf mehr Umgang machen, z.B.
- Zusätzlich jeden Mittwoch (oder anderen Wochentag)
- Zwei Wochenenden er, ein Wochenende du
- Mehr als die Hälfte der Ferien
- ...
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wenn keine gütliche Einigung zustande kommt, solltest Du schnellstens einen Antrag beim Familiengericht auf Regelung des Umganges stellen. Das Kind bekommt dann einen Verfahrensbeistand/ständin, die mit dem Kind Kontakt aufnimmt und die beste Lösung für das Kind sucht. Der Vater hat das Recht zur Äußerung, das Gericht entscheidet bindend für beide Parteien.
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dann könnte ihm wechselmodell, gemeinsames sorgerecht einfallen. dann bekommt er definitiv nicht nur jedes 2. we
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dann biete ihm mehr an anderen tagen an.
- jedes zweite we von fr-so
- 2-3 tage unter der woche mit einer übernachtung
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
er könnte auch auf wechselmodel im wechsel jede woche überlegen. auch das wäre möglich
das du noch alleiniges sorgerecht hast, ist so lange so wie er gsr nicht einfordert. also biete ihm gefälligst was vernünftiges an. alternative wäre kv holt kind zu sich und du siehst es alle 14 tage am we
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Es ist egal wie wir das finden, denn ihr müsst damit leben wie ihr euch einigt und vor allem muss es dem Kind dabei gut gehen.
Und wenn ihr euch nicht einigen könnt, dann muss ein Familiengericht eine Entscheidung herbei führen.
Und wenn er das Kindeswohl nicht gefährdet, dann hat er Anspruch auf die gemeinsame Sorge. Darüber wird er ggf. ja auch "stolpern" und es notfalls einklagen.
Versuche dich mit ihm gütlich zu einigen!
Im übrigen bist du auch nicht verpflichtet ihm das Kind zu bringen. Er holt es ab und er bringt es zurück. Dein Angebot es ihm zu bringen ist ja nicht bindend, wäre aber ein Entgegenkommen von dir, wo man auch erwarten kann, dass er dir entgegen kommt und auf seine Forderungen nicht weiter beharrt. Denn was bringt es sich am Ende vor Gericht rum zu streiten, wo er auch nicht weiß, welche Entscheidung getroffen wird.
Und wenn es von der Entfernung her machbar ist, dann biete ihm doch erstmal jedes zweite Wochenende an und 1 - 2 Nachmittage in der Woche, vielleicht auch einen Übernachtungstag in der Woche.
Kommt eben darauf an ob es machbar ist und er das Kind dann am nächsten Tag in die Kita oder zur Schule bringen kann.
Und was ist mit mir?