Soll ich meine iban hinterlegen?

Mungukun  21.08.2024, 20:12

Hast du dafür auch dein Gewerbe angemeldet bei der Gemeinde (§ 14 GewO) und dem Finanzamt (§ 138 AO)?

Dir wird doch klar sein, dass du das versteuern musst oder?

Julian8080 
Beitragsersteller
 21.08.2024, 21:36

Wie meinst du ?

2 Antworten

Hallo ich habe auf empfohlen.de Guthaben das ich gerne auszahlen möchte

Dann hast du hoffentlich auch das notwendige Gewerbe dafür angemeldet. Immerhin muss das alles auch noch versteuert werden. Das steht ja auch in den AGB von empfohlen.de, die du gelesen, verstanden und akzeptiert hast:

§ 3 Vergütung
(6) Es obliegt allein dem Mitglied, die erhaltenden Zahlungen ordnungsgemäß anzuzeigen und zu versteuern.
(7) Vor Auszahlung etwaiger Guthaben hat das Mitglied insbesondere auch zu überprüfen, ob es aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG umsatzsteuerbefreit ist; oder der Regelbesteuerung unterliegt und hat die entsprechende Einstellung im Mitgliedsaccount zu wählen und für den Fall, dass es der Mehrwertsteuerpflicht oder Regelbesteuerung unterliegt, die eigene Umsatzsteueridentifikationsnummer anzugeben.

Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

Alle Punkte sind hier erfüllt. Es ist nachhaltig, da es nicht nur einmalig passiert, sondern mehrere Umfragen beantwortet werden, es ist selbstständig, weil man dafür keinerlei Urlaubsansprüche oder Krankengeldansprüche erhält und alles auf eigenes Risiko läuft, man hat eindeutig eine Gewinnerzielungsabsicht (deswegen macht man die Umfragen ja) und zu guter Letzt beteiligt man sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, weil man in direkter Konkurrenz zu anderen Umfrageteilnehmern tritt.

So lange du minderjährig bist, benötigst du neben der Zustimmung deiner Eltern auch dafür die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.

Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

Auch wenn du es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltest oder das Gewerbe ohne ggf. notwendige Genehmigung des Familiengerichts betreibst, sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.

Ich würde gerne wissen ob ich meine iban dort hinterlegen soll oder nicht

Wenn du das Geld haben willst, ja. Sonst können sie dir nichts überweisen.

und ob die irgendwas mit meiner iban machen können z.b. Geld abheben oder so.

Nein. Nur dir Geld überweisen.

Achso und natürlich alles dem Finanzamt melden, damit das Finanzamt prüfen kann, ob du dein Gewerbe ordentlich angemeldet hast, so wie bei diesem Kollegen hier, der sich gewundert hat, dass empfohlen.de mit einmal seine Steueridentifikationsnummer möchte: https://www.gutefrage.net/frage/empfohlende-hat-damit-jemand-gute-erfahrung-gemacht

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung
  1. Ja, solltest du
  2. Ja, können sie. Sie können dir beispielsweise das Geld überweisen