Haus seinen Eltern abkaufen?

15 Antworten

am fairsten ist es wenn ihr zum Markpreis kauft und die Eltern normale Miete zahlen. Ist auch für euch steuerlich deutlich besser.

Dass vernünftigste wäre, das Haus an euch zu übertragen (soweit ich weiß fallen bis zu 400.000 € alle 10 Jahre keine Schenkungssteuer an) und ihr zahlt deinen Bruder aus.

Falls das Haus mehr wert ist, dann die Hälfte an euch und die Hälfte an den Bruder übertragen und ihr kauft ihm dann seine Hälfte vom Haus ab.

Aber da könnt ihr ja auch mal einen Steuerberater fragen, der sich richtig damit auskennt.

Einfach mal alle zusammensetzen und eine gemeinsame Lösung finden, denen alle gerecht werden.


hilflos99  22.07.2024, 14:43

400000.-- pro Elternteil plus Wohnrecht, das reicht für ein ganz großes Haus

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Nagel mich nicht darauf fest ich müsste das erstmal genau prüfen aber folgendes eventuell zu bedenken.

1: Wenn Ihr das Haus kauft bekommen eure Eltern ja den Gegenwert des Hauses also hätte doch dein Bruder ein Erbe, eben statt dem Haus dann das Geld (Vorausgesetzt es ist nicht ausgegeben)

2: Falls Sie euch das Haus sehr günstig geben oder Schenken denkt an das Thema Schenkungssteuer und so eventuell müsstet Ihr hier was versteuern

2,2: Wenn Ihr das Geschenkt bekommt hat dein Bruder durchaus das Recht zu sagen das das relativ unfair ist auch wenn ich nicht weiß ob Ihr da rechtlich angreifbar seid.

3: Was das Thema weiter Wohnen nur Nebenkosten zahlen, überlegt euch gut ob Ihr das wollt. So eine Vereinbarung zieht einiges nach sich. Das sollten sowohl eure Eltern als auch Ihr euch sehr gut überlegen weil es für beide seiten unter Umständen sehr negative Auswirkungen hate. Je nachdem wie man das vereinbart.


wissenlena 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 12:10

3.Worin genau siehst du das Problem? Ich sehe kein Sinn denen Miete abzuknöpfen, weil sie diese Haus Jahre lang gepflegt haben und wir immer alles benutzen und mitbestimmen durften, dass ich denen nicht die Nebenkosten bezahle, sollte ein bisschen Verständlich sein. Sie sollen sich nur keine Sorgen machen müssen dass die mit 65 schon nicht mehr schaffen das Haus in Schuss zuhalten oder Ähnliches.

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Topses  22.07.2024, 12:34
@wissenlena

Klar kannst du es so machen. Aber deine Eltern nutzen ja die Wohnung auch ab. Denk also auch daran, dass mal Renovierungen kommen, auch das Dach, Heizung, Elektro, ... kann mal was kommen. Da sollten deine Eltern sich dann aber auch dran beteiligen. Entweder dann, wenn tatsächlich was anfällt oder als Miete, die ihr dann als Rücklagen benutzt. Muss ja nicht die ortsübliche Miete sein...

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Osterkarnigel  22.07.2024, 13:35
@wissenlena

Das kommt immer darauf an wie Ihr das eben genau regelt. Ich weiß über sowas will man in der Familie nicht gern reden.

Aber als erstes ist das Thema Steuer die entfallene Miete ist eine Schenkung. Hier würden theoretisch Steuern drauf kommen sobald Ihr über 20.000 Euro seid (Wo man schnell hin kommt bei den heutigen mieten) aber das ist gar nicht das Problem.

Sagen wir Ihr macht das schriftlich das die Eltern da wohnen dürfen. Was passiert wenn sich deine Eltern trennen? Beide hätten das recht weiter da zu wohnen. Das kann unangenehm werden.

Sagen wir du und dein Mann könnt oder wollt das Haus nicht weiter bezahlen und müsst verkaufen. Das Wohnrecht euer Eltern wird den Kaufpreis massiv drücken. Heiß ein Verkauf ist extrem schwierig.

Aber auch wenn alles gut geht, wir reden über 30 oder 40 Jahre wie du sagst, das ist eine Lange zeit und die Eltern so dicht bei sich zu haben für so lange im besonderen wenn man eigene Kinder hat kann durchaus zu Problemen führen.

Machen wir es anderst herum und das wohnrecht ist nicht festgeschrieben. Dan ist das für Eure Eltern ein bestimmtes Risiko weil Sie eben blöd gesagt von heute auf Morgen vor der Tür sitzen können und keine Sicherheit oder ähnliches haben. Und auch wenn ich nicht davon ausgehen würde kann es eben passieren das es Probleme innerhalb der Famillie gibt, zumal wir ja über 2 Famillien sprechen, vergiss nicht, das Haus gehört auch deinem Mann. Was wenn seine Eltern auf einmal eine Wohnung benötigen würden?

Was die Miete angeht, ich finde das durchaus okay Miete zu verlangen, warum? Nun Ihr bekommt das Haus ja nicht geschenkt sondern bezahlt es. Heißt Ihr habt eine Mehrbelastung die Ihr normal nicht hättet. Von daher warum sollte man keine Miete verlangen dürfen? Vergiss nicht das deine Eltern auf einmal ein Vermögen von 300.000 Euro haben, man muss ja auch nicht übertreiben aber ein wenig Miete finde ich nicht verkehrt.

Ich weiß sowas will man immer nicht hören oder nicht darüber nachdenken und in vielen Fällen ist das auch alles kein Problem und es geht alles gut. Aber es ist eben nicht immer so und ich finde man kann Konsequenzen in kauf nehmen aber man sollte zumindest darüber reden und sich deren bewusst sein.

Ein Worst Case Szenario als Beispiel, du und dein Mann trennt euch in 4-5 Jahren, Ihr müsst das Haus verkaufen weil es einer alleine nicht bezahlen kann / will. Heißt entweder sitzt Ihr da mit einem geringeren Verkaufswert und habt kein Haus und nach wie vor noch Schulden oder deine Eltern müssen ebenfalls aus dem Haus raus und müssen sich was neues suchen.

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Ihr bekommt das Haus ja auch nicht, sondern kauft es den Eltern ab. Mindestens den Teil, den du erben würdest, hast du schon mal finanziell ausgeglichen.

Was mit der zweiten Wohnung geschieht, wenn die Eltern irgendwann nicht mehr leben, kann man dann entscheiden. Die käme logischerweise in die Erbmasse, aber für beide. Damit das nicht zum Streit führt, könnten sich deine Eltern oder ihr alle zusammen, jetzt schon überlegen, wie ihr das regeln möchtet. Das wäre für alle fair. Aber grundsätzlich entscheiden das die Eltern


mondfaenger  22.07.2024, 11:55

Sie wollen das gesamte Haus kaufen. Da kommt nichts mehr in die Erbmasse.

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Wenn die Eltern unbedingt dem Sohn ein Erbe in Form seines Elternhauses hinterlassen möchten, dann wäre ggf. eine Teilung des Hauses nach WEG möglich. Ihr könntet dann eine Wohnung kaufen und seid grundbuchlich alleinige Eigentümer. Die andere Wohneinheit verbleibt im Eigentum der Eltern und wird nach deren Ableben zu je 1/2 an die Kinder vererbt. Dann ist der Sohn hälftiger Eigentümer einer Wohnung. Diese Hälfte könnt ihr ihm ja dann abkaufen. Für Euch wäre diese Lösung glatt günstiger als der Kauf des Hauses als ganzes.

Oder die Eltern vererben dem Sohn alleinig die Wohnung, dann bekommst Du dafür den Pflichtteil von ihm ausgezahlt. Hat auch was.