wieviel promille darf man genau haben beim radfahren in deutschland?

2 Antworten

Laut Gesetz ist es ab 1.6 Promille eine absolute Fahruntüchtigkeit auf dem Fahrrad. Je nach Zustand und Verhalten der Person können aber auch schon unter 1.6 Promille zu einer Strafe führen. Ab 1.6 ist die Strafe allerdings garantiert.

Beim Fahrradfahren gibt es im Wesentlichen zwei Promillegrenzen, die es sich zu merken lohnt.

Die erste Alkoholgrenze liegt bei 0,3 Promille. Fahrradfahren gilt rechtlich als in Ordnung - aber nur wenn das Fahrverhalten nicht auffällig ist und kein Unfall passiert. 

Sollte die Promillegrenze von 1,6 erreicht oder überschritten werden, hat das schon härtere Konsequenzen. Denn ab hier wird von einer „absoluten Fahruntüchtigkeit“gesprochen.

Das wird als Straftat geahndet und entsprechend bestraft. Hier darf mit einer ordentlichen Geldbuße, drei Punkten in Flensburg und einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU) gerechnet werden.