Von der Schule fliegen wegen Aufhaltung außerhalb des Schulhauses und Rauchen während Unterrichtszeit?
Ich habe in der 2. Pause in der Schule außerhalb des Schulhauses geraucht und habe in der 9. Klasse aber eine Schulhausaufenthaltspflicht und wurde vom Lehrer erwischt. Das geht über die Schulleitung und die Zigaretten meines Freundes wurden mitgenommen. Kann man deswegen von der Schule fliegen?
6 Antworten
Von der Schule fliegen glauben ich eher nicht. Kriegst aber sicherlich Ärger und deine Eltern werden auch benachrichtigt. Eventuell sogar das du ein paar Tage nicht zur Schule kommen darfst. Aber das halte ich für übertrieben.
Anders formuliert: Es gibt Regeln, diese hast du gebrochen, und fragst dich ob es für Regelbruch eine explizite Form der Strafe gibt?
Ob Schulschmiss zuviel des guten ist, keine Ahnung. Möglich wird er aber wohl sein, sofern wir nun von Gymnasium o.Ä. reden. Auf der Mittelschule wird man dich für die Dauer der Schulpflicht ertragen müssen, soweit ich das glaube zu wissen. Danach kannst auch dort fliegen. Ländersache, bei uns ist das möglich.
Kleiner Tipp von mir: Rauchen ist scheiße, kostet nur Geld und bringt nichts. Dann lieber im Schulgebäude verweilen und mit dem Freund den Kaugummi hin und her tauschen.
Also, ich glaub jetzt nicht, das du geschmissen wirst. Sofern du nicht eine ständig negativ auffällige Schülerin bist. Rechtfertigen wirst du dich wohl so der so müssen, bin mir ziemlich sicher, dass deine Eltern davon erfahren werden.
Selbst wenn du zwei Stunden nachsitzen solltest, als erzieherische Maßnahme, den Marsch werden dir erst die Eltern richtig blasen ;)
Halte ich für unwahrscheinlich wenn du vorher noch nicht groß aufgefallen bist. 🤔
Bekannt bei den Lehrern aber hab jz noch nie was schlimmes gemacht all die Jahre
Ich halte es nicht für unwahrscheinlich. Schließlich ist die Schule für dich verantwortlich. Deshalb müssen sie eben Maßnahmen ergreifen, wenn sie nicht für deine Sicherheit garantieren können, weil du unerlaubt rauchst.
Gibt es nicht ein Klassenkonferenz vorab.
Gibt es vor einem Schulschmiss eine Rechtfertigungsmöglichkeiten von den Eltern?