Snus erwischt im Internat?

2 Antworten

Einfach so ohne sehr konkrete Anhaltspunkte darf die Polizei keine "Razzia" machen, auch nicht auf Geheiß der Schule.

Und man muss immer zwischen den strafrechtlichen und zivilrechtlichen Teil unterscheiden.

Wenn ein Schüler faule Eier im Gang platziert sodass es stinkt, sodass es keine Verletzten und auch sonst keine nennenswerten Schäden geben sollte, wird strafrechtlich sicher nichts passieren bzw. die Polizei max. böse kucken oder die Staatsanwaltschaft die Sache später einstellen.

Zivilrechtlich kann aber in der Hausordnung geregelt sein, dass man den Schulfrieden nicht stören darf blablabla. Heißt es sind schulische Disziplinarmaßnahmen bis zum Schulverweis/Hausverbot möglich. Aber bei zivilrechtlichen Sachen gibt's keinen Knast, nur evtl. für dich unbezahltbare Schadenersatzforderungen.

notting

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Jede Anstalt hat ihre individuellen Regelungen.

Wie Verstöße gegen die Hausordnung geahndet werden, erfährst Du im Sekretariat.