Rückzahlung der Heizkosten/ Jobcenter?
Ich habe im letzten Jahr die Grundsicherung vom Jobcenter erhalten und war davon ausgegangen, dass die meine Heizkosten mitberechnet hatten. Ich bekam sehr wenig Geld , ging aber davon aus, dass dies seine Richtigkeit hatte und habe es mit biegen und brechen hinbekommen meinen Alltag irgendwie zu regeln. (habe mit dem rauchen aufgehört, kein fleisch mehr gegessen und gespart wo es nur ging). Nun schrieb mir letzte Woche die Sachbearbeiterin dass die die Heizkosten im letzten jahr wohl gar nicht mitberechnet hatten,da ihnen angeblich keine Heizkosten-Jahresabrechnung vorlag, diese solle ich nun bitte nachreichen. Gesagt getan. Ich habe alle "angeblich" fehlenden Unterlagen abgegeben und stelle mir nun natürlich die Frage, ob ich mit einer Rückzahlung rechnen kann, da ich natürlich von meinem niedrigen Regelsatz den ich für richtig hielt,monatlich die Heizkosten an meinen gasanbieter bezahlt habe. Kennt sich damit jemand aus?
1 Antwort
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Ja, da hast du unter Umständen Anspruch auf eine Nachzahlung, was ja beim Jobcenter selten mal vorkommt. Wenn da irgend jemand fragt, wie du das denn bisher bezahlt hast, sagst du eben, du hättest das Geld geliehen. Nicht dass da jemand auf die Idee kommt, du würdest locker mit dem Geld zurecht kommen
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Danke für deine Antwort. Ja, ich hatte denen bereits bei Abgabe der fehlenden Unterlagen nen Brief dazu gelegt in dem ich geschrieben habe, dass es finanziell kaum zu bewältigen war und ich bei Freunden oft etwas leihen musste um einkaufen zu können. Was ja auch der Wahrheit entspricht. Es waren knapp 70 € monatlich die mir sozusagen fehlten und ich wusste oft nicht, wie ich es bewerkstelligen sollte.Hab meine Gitarre, mein Fahrrad und alles mögliche verkaufen müssen.