Rechtsfähigkeit?

5 Antworten

Da er 14 ist - ja

Und ich vermute das auch die Mutter Probleme bekommt da sie den Schlüssel nicht gut genug „gesichert“ hat

Ja.

(Bedingte) Strafmündigkeit nach dem Strafgesetzbuch, aber bis 18 Jahre Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes mit Auswirkung auf die Bestrafung. Kinder – bis 14 Jahre sind nicht strafmündig, ab 14 schon.

Mit 14 ist er strafmündig und kann deshalb auch nach Jugendstrafrecht bestraft werden.

Die Frage bezieht sich letztendlich darauf ob Uwe dafür verknackt werden kann, die Antwort ist ja.

Uwe ist 14 Jahre alt, er wird in die JVA eingewiesen. Vielleicht bekommt er eine Strafmilderung wegen Trunkenheit.