Probezeit; Alkohol im Essen?
Hallo,
mich bin noch in der Probezeit und habe gerade etwas süßes vom Bäcker gegessen mit Kirschen drin und es schmeckt etwas nach Alkohol.
darf ich heute dann noch Autofahren oder zählt Alkohol im Essen nicht?
2 Antworten
Es kann immer kleine Menge Alkohol in süßen Backwaren mit verarbeitet sein.
Der aufgenommene Alkohol schlägt aber nicht in einem Alkoholtestgerät, bzw im Atemalkohol an.
Darfst also fahren.
Andersrum ist es bei trockenen Alkoholikern, die beim Genuss von leicht alkoholisierten Süßwaren sofort rückfällig werden könnten.
Auch gilt Vorsicht bei zum Beispiel Mon Cherie, wo Kirschlikör drin verarbeitet ist. Isst du beispielsweise drei oder vier Mon Cherie, schlägt das auf jeden Fall im Atem Alkohol an, und das gilt dann als Fahren unter Alkoholeinfluss.
Grüße, Sebastian
Um die mögliche Menge Alkohol in Backwaren relevant für Promille werden lassen...- würdest du wohl vorher platzen- also kannst du als Nachtisch noch 1 Stück mon cherie obendrauf packen.