Nach Hause geschickt wegen Störung?
Habe eine Frage, ich wurde nach Hause geschickt von der Schule, da ich etwas getrunken habe und was gesagt hatte. Allerdings direkt ohne erste Verwahrung wurde ich nach Hause geschickt und als entschuldigt eingetragen. ist das rechtens? Weil die Aufsichtspflicht ja so nicht erfüllt wurde? Durfte sie das überhaupt?
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Alkohol getrunken?
Und was genau gesagt? Bestimmt nicht "Hallo"
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Nein?
habe lediglich zum anderen Schüler gesagt, da er sich umdrehte, „sorry wollte nur was trinken“
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Bist du dir da sicher? Erzähl doch die Wahrheit was wirklich passiert ist?
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Das ist die Wahrheit ich wüsste nicht dass in Eistee Zitrone Alkohol drinnen ist
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Ich hoffe sie ziehen dir die Ohren mal lang. Du Rotzlöffel
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Was willst du jetzt? Was war daran bitte unangemessen? 😂
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Du... du bist unangemessen.
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Absolut weil ich Eistee getrunken was ein Grundrecht ist und nicht verboten werden darf
3 Antworten
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Nur allein für das, was du hier beschreibst, wird niemand nach Hause geschickt.
Aber grundsätzlich finde ich es lächerlich, daß du dich erst daneben benimmst und dann beschwerst, daß andere ihr Recht auf Bildung störungsfrei in Anspruch nehmen. Du solltest dir ggf überlegen, ob die nicht schlauer sind.
Und mit 21 noch von Aufsichtspflicht zu träumen ist darüber hinaus nicht nur unschlau, sondern auch unmündig und infantil.
m.f.G.
anwesende
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ich wurde nach Hause geschickt von der Schule, da ich etwas getrunken habe und was gesagt hatte
Was hast Du Denn getrunken und was hast Du denn gesagt? Ich meine, wenn jemand von der Schule nach Hause geschickt wird, dann sicher nicht ohne triftigen Grund. Also bitte raus mit der Sprache!
Allerdings direkt ohne erste Verwahrung wurde ich nach Hause geschickt
Warum sollte man Dich denn verwahren - und vor allem wo? Oder meinst Du vielleicht "Verwarnung"? Das würde schon mehr Sinn machen. EIn Grund mehr zur Annahme, daß da wirklich einiges vorgefallen sein muß...
und als entschuldigt eingetragen
Ganz direkt gefragt: Hast Du Dich alkoholisiert in der Schule danebenbenommen und wurdest deshalb nach Hause geschickt? Sei bitte ehrlich!
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Nein ich war nicht besoffen ich habe Eistee getrunken, ja die Frage war etwas doof Formuliert. Habe es schon versucht umzuformulieren, muss aber erst bestätigt werden.
Nein habe ich nicht habe ein Satz zu meinem Mitschüler gesagt „sorry wollte nur was trinken“ daraufhin ist sie ausgerastet und meinte ich solle nach Hause gehen.
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Nein, kleine Kinder dürfen natürlich nicht heimgeschickt werden, das überfordert die ja total.
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Hat ein Lehrer nicht eine Aufsichtspflicht? Oder vergeht die mit 18? Trotzdem hat es auch was mit Versicherung etc zu tun
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Du bist erwachsen und selbst verantwortlich für das was Du tust - z.B. in der Berufsschule benehmen ...
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Ist richtig, allerdings wüsste ich nicht, wo ich mich nicht benommen habe, nur weil ich was getrunken habe? Das ist ein Grundrecht und darf nicht verboten werden!
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das ist zwar die Wahrheit aber lass gut sein, wenn du meinen musst, dass ich hier unrecht erzähle, dann kannst du es auch lassen zu antworten 😉 es gibt keine Vorgeschichte es fing an in dem ich getrunken habe
Kleine Kinder? Bin 21 das war Berufsschule